Versicherung muss Automietpreis nach Schwacke zahlen

Nach einem Unfall brauchte der Mann schnell einen Ersatzwagen. Er ging kurzerhand zum ortsansässigen Autohaus, welches ihm am Ende knapp 1.400 Euro für den Mietwagen in Rechnung stellte. So weit, so gut. Doch als der Mann den Betrag bei seiner Kfz-Haftpflichtversicherung einreichte, blieb er auf über 500 Euro sitzen. Das Argument seiner Versicherung: Bei großen, internationalen Anbietern wie z.B. Avis oder Sixt hätte es online deutlich günstigere Angebote für einen Mietwagen gegeben. Doch die ARAG Experten weisen darauf hin, dass man von den Betroffenen nicht erwarten kann, per Computer einen Mietwagen zu suchen, für den sie zudem noch in finanzielle Vorleistung treten und den Vertrag mit Kreditkarte absichern müssen. Die angerufenen Richter schätzten die Mietpreiskosten anhand des Schwacke-Automietpreisspiegels und kamen zur gleichen Summe wie das Autohaus. Der Versicherer musste daraufhin auch die ausstehenden Kosten von gut 500 Euro zahlen (Amtsgericht Kaiserslautern, Az.: 11 C 753/15).
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