Prof. Hans-Peter Schwintowski, Experte für 
Versicherungsrecht an der Berliner Humboldt-Universität und Mitglied 
im wissenschaftlichen Beirat des Bundes der Versicherten (BdV) e.V. 
fordert ein Verbot, Lebensversicherungen vor Ablauf zu stornieren. 
Der Professor begründet diese Forderung mit dem kalkulatorischen 
Modell der Lebensversicherung. Gegenüber dem Handelsblatt (Ausgabe 
vom 8. Mai 2014) sagte der Jurist: „Wenn Versicherer damit rechnen 
müssen, Kunden bereits nach kurzer Zeit wieder auszuzahlen, können 
sie keinen langfristigen Anlagehorizont verfolgen – und das raubt 
Rendite“. Demnach sieht er in der Kündigung der Versicherung eine 
Verletzung des Gerechtigkeitsprinzips, bei der die verbleibende 
Versichertengemeinschaft unverhältnismäßig benachteiligt würde. Dabei
handelt es sich keineswegs um unbedeutende Einzelfälle. Erst im 
Sommer letzten Jahres meldete der Gesamtverband der Deutschen 
Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) ein Rekordstornovolumen in Höhe 
von insgesamt 14,4 Milliarden Euro für das Jahr 2012.
   Schwintowskis Forderung überrascht, da Verbraucherschützer bislang
überwiegend für die Interessen der stornierenden Versicherten 
eintraten. Richtig ist aber, dass die Kosten einer Besserstellung 
stornierender Versicherungsnehmer immer durch die verbleibende 
Versichertengemeinschaft getragen werden müssen.
   Gleichfalls fordert Schwintowski eine gesetzliche Hinweispflicht 
auf den Zweitmarkt für Lebensversicherungen, wie sie in 
Großbritannien schon seit 2001 geregelt ist. Gemeinsam mit dem 
Bundesverband Vermögensanlagen im Zweitmarkt für Lebensversicherungen
(BVZL) e.V. setzt sich auch Policen Direkt bereits seit 2005 für eine
solche Hinweispflicht ein. In Deutschland gibt es bereits seit über 
zehn Jahren einen funktionierenden Zweitmarkt, so dass die 
wirtschaftlichen Voraussetzungen für solch eine gesetzliche Regelung 
bereits bestehen. Der Vorteil des Zweitmarktes liegt für Schwintowski
klar auf der Hand: „Die Kunden kämen raus, die Policen liefen aber 
weiter bis zum Ende. Das würde die Renditen deutlich erhöhen und auch
die Kündiger könnten profitieren.“ Durch die Fortführung der Policen 
bleibt dem Verkäufer zudem ein beitragsfreier 
Rest-Versicherungsschutz erhalten.
   Neben einer Hinweispflicht könnte auch die von der Regierung 
angedachte Neuregelung der Bewertungsreserven einen Kompromiss 
zwischen den beiden Extremforderungen „Verbot“ und „jederzeitigem 
Storno ohne Einschränkungen“ erreichen: „Wenn Versicherungsnehmer im 
Kündigungsfall auf die Bewertungsreserven verzichten müssten, dafür 
aber bei vertraglichem Ablauf ihren Anspruch auf Auszahlung der 
Bewertungsreserven behielten, wäre dies eine für alle gerechte Lösung
und würde sich zudem positiv auf die Stornoquote der Versicherer 
auswirken“ erklärt Policen Direkt-Geschäftsführer Max Ahlers.
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