Um effektiv Newsletter-Anmeldungen zu generieren und somit
potenzielle Kunden zu gewinnen, sind vor allem die Ansprache und der genutzte
Kanal von Relevanz. Aufgrund der Datennutzung ist es im E-Mail-Marketing
besonders wichtig, sich der juristischen Grundlagen bewusst zu sein und diese
konsequent umzusetzen.
Anreize schaffen und die richtigen Kanäle nutzen
Ob Gutschein, Rabatt, Whitepaper oder Test-Software – Es gibt eine Vielzahl an
Möglichkeiten, dem potenziellen Abonnenten des Newsletters eine Gegenleistung
für die Übermittlung seiner Daten zu gewähren. Neben diesen Anreizen ist in
erster Linie die richtige Platzierung für die Anmeldung entscheidend: Pop-Ups
auf der Webseite sind zwar noch immer erfolgsversprechend, Exit-Intent-Pop-Ups
und mitscrollende Widgets zum Ausklappen stellen jedoch die weniger
aufdringliche Variante dar. Alternativ kann der potenzielle Abonnent auch im
Footer der Webseite zur Anmeldung aufgefordert oder durch weitere Kanäle wie
Blogs und Lead Ads auf Social Media angeworben werden. Auch klassische Kanäle
wie Telefonwarteschleifen, Veranstaltungen, Messen und Print-Mailings sind
weiterhin erfolgsversprechend. Um hochwertige Leads zu generieren, müssen
Marketer jedoch genau wissen, wo sich ihre Zielgruppe aufhält. Auch wenn
Angebote externer Anbieter zur Leadgenerierung über Umfragen oder Gewinnspiele
auf den ersten Blick verlockend scheinen, entsprechen die Empfänger oftmals
nicht der gewünschten Zielgruppe und zeigen deshalb keine Reaktion auf die
E-Mail-Kampagnen.
DSGVO-Konformität durch Double Opt-In Prozess
Um mit E-Mail-Marketing-Kampagnen langfristige Erfolge zu erzielen, müssen
Werbetreibende sich der Rechtslage bewusst sein und sich datenschutzrechtlich
absichern. Rund 18 Prozent der deutschen Unternehmen setzen ein Formular ohne
Double Opt-In Prozess ein und nehmen damit ein hohes juristisches Risiko in
Kauf. „Grundsätzlich muss eine eindeutige Einwilligung des Empfängers für die
Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten vorliegen. Dieses Opt-In
kann beispielsweise über den Internetauftritt oder im Rahmen eines
Vertriebsgesprächs eingeholt werden. Die Einverständniserklärung jedes einzelnen
Empfängers muss vollständig dokumentiert werden.“, so Susanne Pöhlandt, Head of
E-Mail-Marketing der Löwenstark Online-Marketing GmbH. Beim Double Opt-In
Prinzip wird die Anmeldung vom Empfänger durch einen Link in der Opt-In Mail
verifiziert – so kann rechtssicher verhindert werden, dass sich E-Mail-Adressen
ohne diese Einwilligung im Verteiler befinden. Auch das Formularfeld zur
Newsletter-Anmeldung muss unbedingt DSGVO-konform sein und neben dem
Verwendungszweck einen Hinweis auf jederzeitige Abmeldemöglichkeit sowie einen
Link zur Datenschutzerklärung beinhalten. Zudem darf nach dem Prinzip der
Datensparsamkeit allein die E-Mail-Adresse als Pflichtfeld angezeigt werden. Die
Expertin der Löwenstark Online-Marketing GmbH, Susanne Pöhlandt, empfiehlt
lediglich zwei bis drei zusätzliche optionale Felder.
Über die Löwenstark
Die Löwenstark-Gruppe (www.loewenstark.com) gehört mit über 5.000
Kundenprojekten in 18 Jahren zu den erfahrensten und erfolgreichsten Agenturen
für Online-Marketing in Zentraleuropa. Rund 150 Mitarbeiter arbeiten an zehn
Standorten in allen Disziplinen des Online-Marketings für nationale und
internationale Kunden. Dabei werden Teillösungen wie Suchmaschinen-Optimierung,
Affiliate-, E-Mail-, Social Media- und Mobile-Marketing oder auch Google
Adwords-Kampagnen angeboten. Der Schwerpunkt jedoch liegt auf Gesamtansätzen
unter Berücksichtigung sämtlicher erforderlicher Tools.
Pressekontakt:
Löwenstark Online-Marketing GmbH
Petzvalstraße 38
38104 Braunschweig
Telefon: +49/531/213 605 500
Telefax: +49/531/213 605 795 00
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