
Die Lobby der Versicherungsbranche hat ihr Ziel erreicht: Der sogenannte „ewige Widerruf“ von Verträgen über Lebensversicherungen soll bald abgeschafft werden. Versicherte, die vor langer Zeit eine Lebensversicherung abgeschlossen hatten, konnten auch viele Jahre später den Versicherungsvertrag anfechten, wenn sie bei Abschluss nicht vorschriftsmäßig über ihr Recht aufgeklärt wurden, von dem Vertrag zurückzutreten. Viele Versicherte hatten von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht, um sich von Lebensversicherungen zu trennen, die die ihnen in Aussicht gestellten Renditen nicht erreicht hatten.
Doch damit soll bald Schluss sein, wenn es nach der Bundesregierung geht. Zurzeit liegt ein „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts“ vor, der angeblich dem Verbraucherschutz diesen soll. Wörtlich heißt es in dem Referentenentwurf: „Ziel dieser Richtlinie ist in erster Linie die Gewährleistung eines durchgehend hohen Verbraucherschutzniveaus im gesamten Binnenmarkt.“ Das kritisiert Sven Enger, Geschäftsführer der auxinum GmbH, Berlin, und ehemaliger Vorstand von Versicherungsgesellschaften scharf: „Verbrauchern soll das Recht beschnitten werden, einen Versicherungsvertrag anzufechten, wenn der nicht rechtmäßig abgeschlossen wurde. Das schützt vielleicht die Versicherungsgesellschaften, aber ganz sicher nicht die Kunden von Lebensversicherungen.“
Sven Enger rät Versicherten, jetzt schnell prüfen zu lassen, ob sie ihren Vertrag noch anfechten können, bevor das Gesetz in Kraft tritt. Das Gesetz sei zwar noch gar nicht verabschiedet, aber Versicherungsgesellschaften würden erfahrungsgemäß die Verfahren in die Länge ziehen. Versicherte sollten sich auf dem Verbraucherportal Vertragshilfe24.de über verschiedene Möglichkeiten informieren, Verträge anzufechten oder lukrativ und professionell abzuwickeln.
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