Bundesratspräsident Stephan Weil vertritt in der Zeit vom 4. bis 6. und vom 8. bis 10. Februar 2014 Bundespräsident Joachim Gauck. Am 7. Februar sowie am 11. und 12. Februar 2014 übernimmt der Erste Vizepräsident des Bundesrates Winfried Kretschmann die Vertretung, da Präsident Weil wegen Terminkollisionen die Aufgaben in dieser Zeit nicht wahrnehmen kann.
Artikel 57 des Grundgesetzes sieht vor, dass der Präsident des Bundesrates die Befugnisse des Bundespräsidenten wahrnimmt, wenn dieser verhindert ist.
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