VOGEL: Verlängerte Förderung der Kurzarbeit sichert Arbeitsplätze

BERLIN. Zum Beschluss des Bundeskabinetts einer befristeten Verlängerung der Förderung der Kurzarbeit erklärt der arbeitsmarktpolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion Johannes VOGEL:

Die christlich-liberale Koalition sorgt mit der längeren Förderung der Kurzarbeit auch weiterhin für einen wirksamen Schutz krisengefährdeter Arbeitsplätze. Die Zahlen der Bundesagentur für Arbeit haben deutlich gezeigt: Dieses Instrument hat maßgeblich dazu beigetragen, dass die Arbeitslosigkeit in Folge der Krise nicht in die Höhe geschossen ist. Ohne eine Neuregelung hätte dieser Rettungsring für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Ende 2010 an Luft verloren. Mit der Verlängerung wird die Sonderregelung zur Übernahme der Sozialversicherungsbeiträge bei Kurzarbeit an die aktuellen Erfordernisse angepasst. Sie tritt am 1. Januar 2011 mit einer Laufzeit von 15 Monaten in Kraft. Mit der Erholung der Wirtschaft muss die Förderung der Kurzarbeit dann aber auch ein Ende haben, um Strukturen nicht zu konservieren und dadurch Arbeitsplätze zu gefährden. Der nun von der Regierungskoalition angestrebte Zeitraum ist hier genau das richtige Maß. Ebenfalls richtig ist, die so genannt e Konzernklausel nicht zu verlängern, nach der Unternehmen die Sozialabgaben vom ersten Tag an erstattet bekamen, wenn sie an einem anderen Standort bereits Kurzarbeit eingeführt hatten. Auch einer Förderung tariflicher Kurzarbeit wird eine Absage erteilt. Beides hätte eine uferlose Erstattung ermöglicht und die Beitragszahler weit über Gebühr belastet.

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