von Stetten: Bundesverfassungsgericht bestätigt Zulässigkeit von Ausnahmen für mittelständische Familienunternehmen bei Erbschaftsteuer

Urteil ist wichtiges Signal für den
Wirtschaftsstandort Deutschland

Das Bundesverfassungsgericht hat am heutigen Mittwoch Teile des
Erbschaft- und Schenkungsteuerrechts für verfassungswidrig erklärt.
Zwar hält das Gericht die Privilegierung des Betriebsvermögens
grundsätzlich für zulässig, es beanstandet aber einzelne Teile der
Verschonungsregelungen. Hierzu erklärt der Vorsitzende des
Parlamentskreis Mittelstand und Berichterstatter für das Thema
Erbschaft- und Schenkungsteuer der CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Christian von Stetten:

„Das Bundesverfassungsgericht hat uns heute den Auftrag gegeben,
das Erbschafts- und Schenkungssteuerrecht in Teilen neu zu fassen.
Insbesondere die steuerliche Begünstigung von Unternehmen, die durch
den Erben unter Erhalt der Arbeitsplätze fortgeführt werden, muss
novelliert werden. Das Gericht hat aber im Grundsatz bestätigt, dass
eine Verschonung von Betriebsvermögen unter bestimmten Umständen
zulässig ist. Das ist ein wichtiges Signal für den Mittelstand in
Deutschland. Damit bleibt es auch in Zukunft grundsätzlich möglich,
Unternehmen ohne hohe Erbschaftsteuerbelastungen auf die nächste
Generation zu übertragen, wenn die Unternehmen fortgeführt und
Arbeitsplätze erhalten werden.

Wir haben nun den Auftrag, die betroffenen Regelungen bis zum 30.
Juni 2016 zu überarbeiten. Dieser Aufgabe werden wir uns im Deutschen
Bundestag gemeinsam mit Bundesregierung und Bundesrat zügig widmen.

Bei der Überarbeitung des Erbschafts- und Schenkungssteuerrechts
werden wir uns selbstverständlich an die Vorgaben halten, die uns das
Bundesverfassungsgericht gegeben hat. Gleichwohl sind gerade die
mittelständischen Familienunternehmen, die in Sonntagsreden
parteiübergreifend gerne auch als das Rückgrat unserer Wirtschaft
bezeichnet werden, ein entscheidender Faktor für unseren
wirtschaftlichen Erfolg und Wohlstand. Sie dürfen deshalb gerade beim
Unternehmensübergang nicht zusätzlich belastet werden. In
Übereinstimmung mit den Vorgaben des Koalitionsvertrages werden wir
auch für die Betriebe eine Regelung finden, welche durch die
Beanstandungen des Bundesverfassungsgerichts besonders betroffen
sind. Eine Unternehmensnachfolge in Familienunternehmen darf auch
zukünftig nicht durch Erbschaftsbesteuerung gefährdet werden.

Dass das jetzt gültige Recht noch bis zur Änderung des Gesetzes
angewandt werden darf, ist auch darauf zurückzuführen, dass wir im
Jahr 2013 Umgehungsmöglichkeiten wie die Cash-GmbHs gesetzlich
abgeschafft haben. Diese Maßnahme war richtig und wichtig.“

Hintergrund:

Der Parlamentskreis Mittelstand ist die größte selbstständige
Gruppe von Abgeordneten in der CDU/CSU-Bundestagsfraktion. Ihr
gehören 188 von 311 Abgeordneten an. Christian von Stetten war bei
der Urteilsverkündung am heutigen Mittwoch in Karlsruhe anwesend.

Pressekontakt:
CDU/CSU – Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: pressestelle@cducsu.de