Von Stetten: Das SPD-Wahlprogramm – Wo sind Steinbrücks Versprechen für den Mittelstand

Der SPD-Kanzlerkandidat Peer Steinbrück und
Parteichef Sigmar Gabriel haben am vergangenen Montag das
Wahlprogramm der SPD vorgestellt. Hierzu erklärt der Vorsitzende des
Parlamentskreis Mittelstand der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Christian
von Stetten:

„Herr Steinbrück ändert seine Meinung, was er für den Mittelstand
im Falle eines Wahlsiegs tun möchte, mittlerweile im Wochentakt!
Leider verwirft er nur die guten Vorschläge: Die Giftmischung aus
Vermögensteuer, Erbschaftsteuererhöhung, Kapitalertragsteuererhöhung
und Anhebung der Einkommensteuersätze bleibt leider zu Lasten unserer
vielen mittelständischen Unternehmen und Familienbetriebe auf seiner
Agenda.

In seinen Siegener Thesen vom 4. März hat Herr Steinbrück die
Verkürzung der Aufbewahrungspflichten für Rechnungen und Belege
versprochen, um den Mittelstand von Bürokratie zu entlasten. Da er in
seiner Braunschweiger Erklärung für mehr Steuergerechtigkeit vom 14.
Januar sich noch damit brüstete, die Verabschiedung genau dieses
Vorschlags im Bundesrat Ende letzten Jahres verhindert zu haben, war
die Forderung der Verkürzung der Aufbewahrungspflichten in den
Siegener Thesen eine überraschende, aber erfreuliche Wende. Denn
diese Maßnahme würde die Unternehmen um jährlich 2,5 Milliarden Euro
jährlich entlasten.

Nach diesem Hin und Her nun erneut die Rolle rückwärts: Von dieser
schönen Maßnahme ist in dem am Montag vom SPD-Parteipräsidium
verabschiedeten Wahlprogramm nichts mehr zu lesen. Da fragt man sich,
was nun gilt. Das wüssten nicht nur die vielen Unternehmen gerne, die
von der Maßnahme profitieren würden, sondern auch wir in der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion. Wenn Herr Steinbrück die
Aufbewahrungspflichten wirklich verkürzen möchte, muss er dafür nicht
bis nach der Bundestagswahl warten: Wir stehen bereit, um diese
Maßnahme kurzfristig zu beschließen und umzusetzen.

Gleiches gilt im Übrigen für die in den Siegener Thesen
versprochene Anhebung der Umsatzgrenze für die Ist-Besteuerung bei
der Umsatzsteuer. Auch sie hatte nur eine Halbwertzeit von einer
Woche und schaffte es leider nicht ins SPD Wahlprogramm. Der
Kanzlerkandidat hat von seiner Partei Beinfreiheit eingefordert. Das
macht aber offenbar sein Parteivorsitzender Sigmar Gabriel nicht
mit!“

Hintergrund

Die Bundesregierung hatte in ihrem Eckpunktepapier zum
Bürokratieabbau am 14.12.2011 beschlossen, die Aufbewahrungspflichten
für Belege nach Handels- und Steuerrecht von zehn auf fünf Jahre zu
verkürzen. Nach Beratungen mit den Ländern hatte die Bundesregierung
am 23. Mai 2012 mit dem Entwurf des Jahressteuergesetzes 2013 eine
Regelung auf den Weg gebracht, die eine Verkürzung der
Aufbewahrungsfristen zunächst auf acht Jahre, ab 2015 auf sieben
Jahre vorsah. Diese Regelung wurde im Deutschen Bundestag mit den
Stimmen von CDU/CSU und FDP, d.h. unter Ablehnung der SPD und der
Grünen am 25.10.2012 beschlossen. Dies wurde im Dezember von den
rot-grün regierten Ländern im Bundesrat einstimmig abgelehnt. Eine
Einigung im Vermittlungsausschuss konnte nicht erzielt werden.

In seinen Siegener Thesen zum Mittelstand vom 4. März 2013 hat der
Kanzler-kandidat der SPD Peer Steinbrück sein mittelstandspolitisches
Wahlprogramm vorgelegt. Darin fordert er unter anderem – abweichend
vom Abstimmungs-verhalten seiner Partei im Deutschen Bundestag – die
Verkürzung der Aufbewahrungspflichten für Rechnungen und Belege. Im
Wahlprogramm der SPD, das Herr Steinbrück mit dem
SPD-Parteivorsitzenden Sigmar Gabriel am 11. März vorgestellt hat,
ist die Maßnahme nicht mehr als Forderung enthalten. Die seinerzeit
im Bundestag verabschiedete Regelung zur Verkürzung der
Aufbewahrungsfristen hätte zu einer Entlastung der Unternehmen von
insgesamt 2,5 Milliarden Euro jährlich geführt.

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