Die Wirtschaftsberichterstattung der
„Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ (FAZ) zur Eurokrise hat juristische
Konsequenzen. Am heutigen Dienstag um 14 Uhr verhandelt das
Frankfurter Arbeitsgericht die Klage der langjährigen Korrespondentin
am Londoner Finanzplatz, Bettina Schulz, gegen ihre Zeitung, die FAZ.
Sie wehrt sich gegen eine aus ihrer Sicht unerlaubte Maßregelung.
Wie aus der Redaktion zu erfahren ist, glaubt sie, sie sei von
Herausgeber Holger Steltzner nur deshalb in die Frankfurter Zentrale
zurückbeordert worden, weil sie zuvor die von ihm verantwortete
Wirtschaftsberichterstattung zur Eurokrise kritisiert habe. Die FAZ
begründete die Maßnahme zunächst nicht und erst im zweiten Anlauf mit
Kostenzwängen. Dem heutigen Verhandlungstag ging im November des
vergangenen Jahres ein gescheiterter Gütetermin voraus (Aktenzeichen
4CA 7004/12).
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