Vorsicht vor selbsternannten Wirtschaftsjournalisten

Im Internet häufen sich Meldungen von Unternehmen, von denen ein IWN Verlag aus Mülheim an der Ruhr horrende Beträge für PR-Anzeigen fordert. Jetzt sollen offenbar Bayern und Österreich „erobert“ werden. Der Trick: Die Internationale Wirtschaftsnachrichten Verlagsgesellschaft (kurz: IWN-Verlag) verspricht Unternehmen einen kostenlosen Artikel von „Journalisten“ im Magazin WIRTSCHAFT HEUTE. Im Fließtext des Angebotsschreibens – sehr klug versteckt – befindet sich ein Hinweis, dass allerdings in den Artikel eingefügte Bilder nach Größe zu bezahlen sind, in der Regel 9,95 Euro pro Millimeter und Spalte.

Wer den Taschenrechner in die Hand nimmt, erkennt schnell die horrenden Kosten. Ein postkarten-großes zweispaltiges Foto beispielsweise würde bei diesem Millimeterpreis mit rund 3.000 Euro zu Buche schlagen. BDS-Jurist und Rechtsanwalt Rainer Colberg prüft derzeit, ob Unternehmer und Selbständige solche Beträge, auch nach der Unterschrift unter den Vertrag, überhaupt zahlen müssen: „Das Landgericht München hat bereits 2010 in einem Urteil (Az. 14 HK O 24215/10) ganz klar festgelegt, dass es nicht den Gepflogenheiten des seriösen kaufmännischen Rechtsverkehrs ent-spricht, wenn die Kostenpflicht für Abdruck von Fotos lediglich im Fließtext des Informationsschreibens erscheint.“

Der BDS appelliert daher an Unternehmer, bei redaktionellen Beiträgen oder Anzeigen bestimmte Regeln zu beachten. „Wenn eine Zeitung über mein Unternehmen berichten möchte, weil ich beispielsweise ein interessantes Produkt herausgebracht habe oder mich an einer besonderen Initiative beteilige, also ein allgemeines journalistisches Interesse besteht, dann ist es absolut unüblich, dass man dafür an die Zeitung etwas zahlen muss – weder für Bilder noch für Texte“, sagt BDS Präsident Ingolf F. Brauner, der regelmäßig Interviews für Presse und Rundfunk gibt.

Bei Anzeigen rät BDS-Jurist Rainer Colberg, der auch geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Schutzverbandes gegen Unwesen in der Wirtschaft e.V. in München ist, das Kleingedruckte zu lesen: „Seriöse Angebote für Anzeigen enthalten immer den Millimeterpreis der gesamten Anzeige pro Spalte und den Gesamtpreis des Inserates. Fotos und Texte sollten immer in diesem Gesamtpreis enthalten sein. Wenn dies nicht klipp und klar festgeschrieben steht, sollte man sich die Unterschrift genau überlegen.“ Bei Bannerwerbung im Internet rät der BDS vor allem auf die Laufzeit der Verträge zu achten.

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