Vorsorgevollmacht: Was ist zu beachten?

Jeder Mensch kann plötzlich von einem medizinischen Notfall betroffen sein, egal, ob durch eine schwere Krankheit oder Unfallbedingt. Auch das Alter spielt dabei keine Rolle. Um für diese Fälle frühzeitig zu klären, wer Entscheidungen für den Patienten treffen darf, ist eine Vorsorgevollmacht von großer Bedeutung.

Im Rahmen der Vorsorgevollmacht werden sowohl die jeweiligen Vertrauenspersonen als Bevollmächtigte definiert, als auch geregelt, welche Entscheidungen von dem Patienten gewünscht sind. Es sind somit nicht nur gesundheitliche Fragen zu klären, sondern zum Beispiel auch, ob der Stellvertreter sich daneben um Bankgeschäfte, Versicherungsangelegenheiten und den Schriftverkehr kümmern darf.

Ideal ist es, die Vollmacht gemeinsam mit einem kompetenten Experten, wie dem Notar Bochum, zu erstellen und diese von ihm beglaubigen zu lassen. Ob dies jedoch in allen Fällen nötig ist und was darüber hinaus beachtet werden muss, erklärt der folgende Artikel.

Gültigkeit der Vorsorgevollmacht ohne Notar

Formelle Vorgaben müssen bei dem Verfassen der Vorsorgevollmacht kaum berücksichtigt werden. So ist es zum Beispiel möglich, das Schriftstück sowohl maschinell als auch handschriftlich zu verfassen. Darauf zu achten ist jedoch, das Dokument mit Anschrift und Datum zu versehen, den Namen des gewünschten Bevollmächtigten zu nennen und die Vollmacht persönlich zu unterschreiben.

Grundsätzlich besteht auch eine Gültigkeit der Vorsorgevollmacht, wenn diese nicht notariell beglaubigt ist. Allerdings gibt es einige Fälle, in denen es sinnvoller ist, einen Notar einzubinden.

Wird so vorgesehen, dass der Bevollmächtige auch Bankgeschäfte regeln darf, wird von einigen Banken eine notarielle Beglaubigung oder eine separate Bankvollmacht verlangt, die von beiden Parteien unterzeichnet werden muss. Ansonsten könnte der Kontenzugriff durch die Bank verweigert werden. Um derartige Probleme von vorneherein zu vermeiden, sollten die entsprechenden Informationen bei der Bank vor dem Erstellen der Vorsorgevollmacht eingeholt werden.

Wichtig ist eine Vorsorgevollmacht im Übrigen generell für jede Person über 18 Jahre. Eine automatische Bevollmächtigung des Partners in einer eingetragenen Lebensgemeinschaft oder einer Ehe erfolgt nämlich nicht. Falls bezüglich des gewünschten Stellvertreters kein offizielles Dokument existiert, wird ein staatlicher Betreuer gestellt, der für sämtliche Entscheidungen verantwortlich ist.

Die wichtigsten Grundlagen der Vorsorgevollmacht

Diejenigen, die planen, eine Vorsorgevollmacht zu erstellen, sollten im Vorfeld das Gespräch mit dem gewünschten Stellvertreter suchen, damit sich dieser auf die Verantwortung, die eventuell auf ihn zukommt, einstellen kann. Innerhalb der Vorsorgevollmacht können auch mehrere Bevollmächtigte festgelegt werden, sodass die Entscheidungen nicht nur von einer Einzelperson abhängen.

Daneben ist es außerdem wichtig, im Zuge der Vollmacht möglichst detailliert zu formulieren, über welche Bereiche der Stellvertreter entscheiden darf. Vielleicht soll er die Versicherungen regeln, den Mietvertrag kündigen oder den Schriftverkehr des Patienten lesen. Darüber hinaus ist es hinsichtlich gesundheitlicher Fragen hilfreich, die Schweigepflicht für die behandelnden Ärzte durch die Vorsorgevollmacht aufzuheben. Falls dies nicht formuliert wird, könnten wichtige Informationen vor den Bevollmächtigten verborgen bleiben. Sollte Unsicherheit bei dem Formulieren der Vorsorgevollmacht herrschen, ist es sinnvoll, rechtliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen. Die Kosten dafür werden in vielen Fällen sogar von der Rechtsschutzversicherung übernommen. Allerdings unterliegt die Zahlung abhängig von dem jeweiligen Tarif bestimmten Bedingungen. Sinnvoll ist es daher auch, im Vorfeld die detaillierten Vertragsbedingungen sorgfältig zu prüfen.