Die Arbeitsgruppe Recht der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat sich mit einem Diskussionsentwurf der
Bayerischen Staatsministerin der Justiz und für Verbraucherschutz
Frau Dr. Beate Merk und des Vorsitzenden des Arbeitskreises Recht der
CSU-Landesgruppe im Bundestag zur Einführung eines sogenannten
Angehörigenschmerzengeldes befasst. Hierzu erklärt die
rechtspolitische Sprecherin Andrea Voßhoff:
„Wir begrüßen die bayerische Initiative zur Verankerung von
Schmerzensgeldansprüchen zugunsten enger Angehöriger im Zivilrecht.
Die Diskussion unter den Rechtspolitikern unserer Fraktion hat
gezeigt, dass das deutsche Schadensersatzrecht an dieser Stelle eine
Lücke aufweist, die geschlossen werden sollte.
Menschen, die unter dem Tod oder einer schweren Verletzung eines
nächsten Angehörigen aufgrund eines Unfalls oder gar eines
Kapitalverbrechens leiden, verdienen die Anerkennung der
Rechtsordnung. Zwar wird kein Geld der Welt den persönlichen Verlust
und die Trauer aufwiegen können. Doch geht es uns darum, dass die
Rechtsordnung jenen Angehörigen zumindest eine symbolische Genugtuung
und Gerechtigkeit verschafft.
Das deutsche Recht hinkt in dieser Hinsicht den meisten
europäischen Nachbarländern hinterher.“
Hintergrund:
Der Gesetzentwurf aus Bayern zur Verbesserung der zivilrechtlichen
Rechtsstellung der Angehörigen von Unfallopfern sieht vor, die Rechte
von Angehörigen eines Getöteten oder schwer Verletzten zu stärken. Im
Einzelnen soll ein Anspruch auf Entschädigung zugunsten nächster
Angehöriger wie Ehegatten, Eltern und Kindern eingeführt werden.
Zudem soll der heute schon bestehende Schadensersatzanspruch, wenn
der Getötete zur Zahlung von Unterhalt verpflichtet war, künftig auch
auf vertragliche Unterhaltsansprüche ausgedehnt werden.
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