Der Bundestag debattiert am heutigen
Donnerstagabend in 2. und 3. Lesung das Gesetz zur Verbesserung der
Kontrolle der Vorstandsvergütung und zur Änderung weiterer
aktienrechtlicher Vorschriften. Hierzu erklären die rechtspolitische
Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Andrea Voßhoff und der
zuständige Berichterstatter im Rechtsausschuss Stephan Harbarth:
„Wir stärken die Rechte der Aktionäre börsennotierter Unternehmen
bei der Kontrolle und Begrenzung der Vorstandsgehälter. Die Aktionäre
können am besten entscheiden, welche Vergütungen angemessen sind.
Denn sie sind die Eigentümer des Unternehmens und hohe Gehälter gehen
zulasten der ihnen zustehenden Ausschüttungen. Schon im Grundansatz
unterscheiden wir uns damit von der Opposition, die auf Bevormundung
der Unternehmen und Aktionäre durch den Staat setzt.“
Andrea Voßhoff erläutert: „Die Neuregelung knüpft an das bereits
derzeit im Aktiengesetz verankerte System an und entwickelt dieses
weiter. Nach bisher geltender Rechtslage fällt die Entwicklung eines
Vergütungssystems über die Vorstandsmitglieder vorrangig in die
Kompetenz des Aufsichtsrats. Dieser ist zuständig für die
Verhandlung, den Inhalt und den Abschluss der Einzelverträge der
Vorstandsmitglieder.“
Stephan Harbarth führt weiter aus: „Gegenüber der bisher geltenden
Rechtslage sieht die Neuregelung des Aktiengesetzes zwei wesentliche
Änderungen vor: Zum einem wird der Aufsichtsrat gegenüber der
Hauptversammlung zu einer jährlichen Vorlage des Vergütungssystems
einschließlich der erreichbaren Höchstbezüge verpflichtet; zum
anderen ist das Votum der Hauptversammlung über das vorgelegte
Vergütungssystem für den Aufsichtsrat jetzt bindend. Neu ist auch,
dass der Aufsichtsrat der Hauptversammlung feste Höchstbeträge zu
nennen hat. Der Hauptversammlung nur ein abstraktes Vergütungssystem
vorzulegen, genügt also nicht mehr.“
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