Voßhoff/Heveling: Jugendliche konsequent vor sexuellen Übergriffen schützen

In der Öffentlichkeit wird derzeit verstärkt über
ein Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz diskutiert. Das OLG hatte
darin einen Lehrer, der ein sexuelles Verhältnis zu einer 14-jährigen
Schülerin seiner Schule unterhalten hatte, vom Vorwurf des sexuellen
Missbrauchs von Schutzbefohlenen (§ 174 StGB) freigesprochen. Dazu
erklären die rechtspolitische Sprecherin der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion Andrea Voßhoff und der zuständige
Berichterstatter Ansgar Heveling:

„Das Urteil muss rechtspolitische Konsequenzen haben. Die
rechtskräftige Entscheidung des OLG Koblenz mag formal korrekt sein.
Sie widerspricht aber jeglichem Rechtsgefühl.

Wir halten eine Klarstellung im StGB für notwendig, die
sicherstellt, dass Lehrer zumindest mit Schülern ihrer Schule nicht
mehr straflos sexuelle Kontakte unterhalten können. Wir werden uns
dafür einsetzen, diese Klarstellung bereits im laufenden
Gesetzgebungsverfahren zum Gesetz zur Stärkung der Opferrechte im
Strafprozess (StORMG) vorzunehmen. Das StORMG ist eine der
Konsequenzen aus den massenhaften Fällen sexuellen Missbrauchs von
Kindern und Jugendlichen, die sich in der Vergangenheit in
kirchlichen und weltlichen Einrichtungen zugetragen haben. Unser
Änderungswunsch passt deshalb nahtlos zu diesem Thema.

Durch § 174 StGB sollen Jugendliche in Abhängigkeitsverhältnissen
davor geschützt werden, dass Lehrer, Ausbilder, Erzieher oder
vergleichbare Personen, ihre Stellung ausnutzen, um sexuelle Kontakte
zu ihnen aufzunehmen. Hierzu müssen die Jugendlichen diesen Personen
zur Erziehung anvertraut sein. Das OLG hat ein solches
Obhutsverhältnis deshalb verneint, weil der Lehrer die Klasse der
Schülerin nicht regulär, sondern nur im Vertretungsunterricht
betreute. Damit seien keine „weitergehenden Erziehungs- und
Betreuungsziele“ verbunden gewesen. Die Annahme eines
Obhutsverhältnisses sei nur gerechtfertigt, wenn die Schülerin dem
Lehrer ausdrücklich zur Erziehung, zur Ausbildung oder zur Betreuung
in der Lebensführung anvertraut sei.

Diese Unterscheidung darf keinen Bestand haben. Sie offenbart eine
bedenkliche Strafbarkeitslücke. Eltern müssen sicher sein können,
dass Lehrer der Schule, in die sie ihre Kinder schicken, sich nicht
an diesen vergreifen. Auch die Kinder müssen vor solchen Übergriffen
konsequent geschützt werden. Für die Lehrer an einer Schule müssen
die Kinder dieser Schule tabu sein.“

Pressekontakt:
CDU/CSU – Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: pressestelle@cducsu.de

Weitere Informationen unter:
http://