Voßhoff: Kampf gegen Menschenhandel und Zwangsprostitution wird verstärkt

Der Deutsche Bundestag berät am heutigen Donnerstag
in erster Lesung den Gesetzentwurf der Koalition zur Bekämpfung des
Menschenhandels und Überwachung von Prostitutionsstätten. Dazu
erklärt die rechtspolitische Sprecherin der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Andrea Voßhoff:

„Mit dem Gesetzentwurf geht die Koalition konsequent gegen
Menschenhandel und Zwangsprostitution vor. Wir werden zum einen die
Strafvorschriften zum Menschenhandel erweitern und verschärfen. Um
Prostituierte besser vor sexueller Ausbeutung zu schützen, sollen
Bordelle außerdem künftig behördlich überwacht werden.

Es geht darum, die gravierenden Schutzlücken zu schließen, die das
rot-grüne Prostitutionsgesetz von 2002 hinterlassen hat. Als Folge
der damaligen Liberalisierung können Zuhälter und Bordellbetreiber
heutzutage nahezu unkontrolliert ihren Geschäften nachgehen. Der
Kriminalität im Rotlichtmilieu wurde dadurch Vorschub geleistet. Dies
muss sich dringend ändern. Der Gesetzentwurf sieht deshalb vor, dass
Betreiber von Bordellen künftig überprüft, die Bordelle kontrolliert
und der Betrieb durch Auflagen eingeschränkt werden kann,
insbesondere wenn dies zum Schutz der Prostituierten oder der
Allgemeinheit erforderlich ist.

Die Umsetzung der EU-Richtlinie zur Bekämpfung des Menschenhandels
ist der zweite wichtige Baustein des Gesetzentwurfs. Wegen
Menschenhandels soll sich danach auch derjenige strafbar machen, der
dabei eine Organentnahme zum Ziel hat oder die Straftaten oder die
Bettelei eines anderen ausnutzen will. Wenn das Opfer noch nicht
volljährig ist oder leichtfertig in Todesgefahr gebracht wird, drohen
dem Täter in Zukunft höhere Strafen.

Der Gesetzentwurf ist für die Union ein erster wichtiger Schritt
auf dem Weg zu einem schlüssigen Gesamtkonzept gegen Menschenhandel
und Zwangsprostitution, das repressive und präventive Maßnahmen und
insbesondere Hilfen für die Opfer umfassen muss.“

Hintergrund:

Die erste Lesung dieses Gesetzespaketes wird am heutigen
Donnerstag nach dem Tagesordnungspunkt 7 – voraussichtlich gegen
16:30 Uhr – beraten werden.

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