Voßhoff/Kauder: Union begrüßt Vorschläge des Weißen Rings zum Opferschutz

Der Fachbeirat Strafrecht des Weißen Rings hat
heute in Berlin über eine Verbesserung des Opferschutzes beraten.
Dazu erklären die rechtspolitische Sprecherin der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Andrea Voßhoff und der Vorsitzende des
Rechtsausschusses, Siegfried Kauder:

„Im Sinne des Schutzes von Kindern, die Opfer eines Sexualdelikts
geworden sind, muss die Öffentlichkeit in einem Strafprozess auch
gänzlich ausgeschlossen werden können. Diese Forderung des Weißen
Rings wird von der CDU/CSU-Bundestagsfraktion rückhaltlos
unterstützt.

Bei gravierenden Straftaten, insbesondere bei Sexualstraftaten zum
Nachteil eines Kindes ist bislang nicht die Möglichkeit vorgesehen,
die Öffentlichkeit von der Hauptverhandlung auszuschließen. Hier muss
künftig das Gleiche gelten wie bei Strafverfahren gegen einen
Jugendlichen, gegen den nach den Vorschriften des
Jugendgerichtsgesetzes nicht öffentlich verhandelt wird.

Der derzeitige § 171 b Gerichtsverfassungsgesetz ist nicht
geeignet, die Privatsphäre des verletzten Kindes im Strafverfahren
ausreichend zu schützen. Das Gerichtsverfassungsgesetz ist deshalb
dahingehend zu ergänzen, dass bei der Verhandlung eines
Sexualdeliktes zulasten eines Kindes oder eines Jugendlichen die
Öffentlichkeit während der gesamten Verhandlungsdauer ausgeschlossen
bleibt. Dies muss auch bei besonders gravierenden anderen Straftaten
zum Nachteil eines Kindes oder Jugendlichen gelten.“

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