Voßhoff: Koalition beschließt mittelstandsfreundliche Reform der handelsrechtlichen Offenlegungspflichten

Der Bundestag hat am gestrigen Donnerstagabend
zusammen mit der Verabschiedung des
Kleinstkapitalgesellschaften-Bilanzrechtsänderungsgesetzes
(MicroBilG) beschlossen, dass das Ordnungsgeldverfahren im
Bilanzrecht zeitnah reformiert werden soll. Hierzu erklärt die
rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Andrea
Voßhoff:

„Die Koalition entlastet Kleinstunternehmen von Bürokratie im
Bilanzrecht und wird für mehr Gerechtigkeit bei der Durchsetzung
bilanzrechtlicher Offenlegungspflichten sorgen. Wir tragen damit der
Kritik vieler kleinerer Unternehmen an den Sanktionsbestimmungen
Rechnung, die mit dem Gesetz über elektronische Handelsregister und
Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG) zum 1.
Januar 2007 eingeführt wurden.

Die Bundesregierung wird bis März 2013 einen konkreten
Gesetzesvorschlag zur Reform des Ordnungsgeldverfahrens im
Handelsgesetzbuch unterbreiten. Mit der vom Bundestag gestern
verabschiedeten Entschließung hat die Koalition dafür die
maßgeblichen Eckpunkte vorgegeben.

Wir wollen, dass sich die Höhe der Ordnungsgelder bei
Offenlegungsfehlern künftig stärker nach der Größe des Unternehmens
richtet: Der Mindestbetrag des Ordnungsgeldes von bisher 2.500 Euro
soll für Kleinstkapitalgesellschaften auf 500 Euro und für kleine
Kapitalgesellschaften auf 1.000 Euro gesenkt werden. Zudem werden wir
gesetzlich verankern, dass Ordnungsgelder vom Bundesamt für Justiz
nur bei schuldhafter Pflichtverletzung festgesetzt werden. Ferner
werden wir die Möglichkeit einer Wiedereinsetzung in den vorigen
Stand einführen, um unbillige Härten im Falle einer Fristversäumnis
abzumildern.

Mit unserem Paket aus Bürokratieentlastung durch das MicroBilG und
mehr Gerechtigkeit im Sanktionsverfahren werden sich die
Standortbedingungen für unseren deutschen Mittelstand spürbar
verbessern.“

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