Der Rechtsausschuss des Bundestages hat am heutigen
Mittwoch mit den Stimmen der Koalition das Gesetz gegen unseriöse
Geschäftspraktiken verabschiedet. Hierzu erklärt die rechtspolitische
Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Andrea Voßhoff:
„Die Koalition geht konsequent gegen verbraucherschädigende
Geschäftsmodelle und -methoden vor. Mit dem Gesetz gegen unseriöse
Geschäftspraktiken verbessern wir den Schutz von Verbrauchern vor
unerlaubter Telefonwerbung, überzogenen Abmahnungen und dubiosen
Inkassomethoden.
Bei unerlaubter Telefonwerbung wird die Bußgeldobergrenze von
50.000 auf 300.000 Euro versechsfacht. Vermeintliche Gewinnspiele,
mit denen oftmals langfristige Verpflichtungen für den Verbraucher
einhergehen, können künftig nicht mehr rechtswirksam am Telefon
verabredet werden, sondern müssen vom Unternehmer in Textform
vorgelegt werden.
Im Bereich von urheberrechtlichen Abmahnungen werden die
Anwaltsgebühren, die einem Verbraucher in Rechnung gestellt werden
dürfen, auf der Grundlage eines festen Streitwerts gedeckelt. Damit
soll anwaltlichen Geschäftsmodellen mit überzogenen Abmahnungen der
Boden entzogen werden. Bei Klagen gegen einen Verbraucher wegen einer
Urheberrechtsverletzung darf sich der Kläger künftig nicht mehr den
Gerichtsort aussuchen. Ist eine Abmahnung unberechtigt, kann der
Betroffene außerdem seine eigenen Rechtsverteidigungskosten vom
Abmahnenden ersetzt verlangen.
Inkassounternehmen werden in Zukunft strenger behördlich
kontrolliert und können mit höheren Bußgeldern belegt werden.
Zusätzlich wird die Transparenz für den Verbraucher erhöht: Aus jeder
Rechnung muss klar hervorgehen, für wen das Inkassounternehmen
arbeitet, auf welcher Grundlage der Rechnungsbetrag beruht und wie
sich die Inkassokosten berechnen. Ebenso wird in Zukunft festgelegt,
welche Gebühren und Auslagen einem Verbraucher für den Einzug der
Forderung höchstens in Rechnung gestellt werden dürfen.“
Hintergrund:
Der von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf eines Gesetzes
gegen unseriöse Geschäftspraktiken wurde am heutigen Mittwoch
abschließend im Rechtsausschuss beraten. Er wird am morgigen
Donnerstag in 2. und 3. Lesung im Plenum des Bundestages debattiert
werden.
Der Regierungsentwurf wurde in den parlamentarischen Beratungen in
einer Reihe von Punkten verändert. So wurde etwa das Aufsichtssystem
für Inkassounternehmen geschärft und der sogenannte fliegende
Gerichtsstand im Urheberrecht, bei dem sich der Kläger den
Gerichtsort aussuchen kann, abgeschafft.
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