Das Bundeskabinett hat am heutigen Mittwoch den
Gesetzentwurf zur Mietrechtsreform beschlossen. Hierzu erklärt die
rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Andrea
Voßhoff:
„Mit dem Mietrechtsänderungsgesetz bringen wir die Energiewende um
einen entscheidenden Schritt voran. Denn der Gebäudebereich spielt
eine Schlüsselrolle für Energieeffizienz und Klimaschutz: 40 Prozent
des Endenergieverbrauchs und 20 Prozent der CO2-Emissionen entfallen
auf den Gebäude. Das neue Gesetz schafft Anreize für Vermieter,
vermieteten Wohnraum zu sanieren, und verringert bürokratische
Barrieren. Zugleich profitieren Mieter von einer energetischen
Modernisierungsmaßnahme, weil die Mietnebenkosten nach der
Renovierung sinken.
Ein großer Fortschritt sind zudem die neuen Maßnahmen gegen
Mietnomaden. Insbesondere kleine, private Vermieter erleiden durch
Einmietbetrüger oftmals erhebliche Schäden. Künftig können sie
Zahlungs- und Räumungsansprüche schneller durchsetzen und die Wohnung
kostengünstiger räumen lassen.
Bei der Ausgestaltung der Regelungen haben wir darauf geachtet,
dass die soziale Ausgewogenheit gewahrt bleibt. Wie bisher kann der
Vermieter nach einer Modernisierung maximal 11 Prozent der Kosten auf
die Miete umlegen. Ferner wird der Kündigungsschutz bei der
Umwandlung von Wohnraum in Eigentumswohnungen im Interesse der Mieter
ausgeweitet.“
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