Der Bundestag beschließt am heutigen
Donnerstagabend in 2. und 3. Lesung das Gesetz zur Modernisierung des
Geschmacksmustergesetzes sowie zur Änderung der Regelungen über die
Bekanntmachungen zum Ausstellungsschutz. In diesem Zusammenhang ist
auch eine Strafverschärfung für gewerbs- oder bandenmäßig begangene
Kennzeichenrechtsverletzungen im Markengesetz vorgesehen. Hierzu
erklären die rechtspolitische Sprecherin der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion Andrea Voßhoff und der Obmann im
Rechtsausschuss Thomas Silberhorn:
„Wir setzen heute ein klares Signal gegen Marken- und
Produktpiraterie. Marken- und Produktfälschungen sind ein massiver
Angriff auf das geistige Eigentum und müssen konsequent bestraft
werden. Wir wollen, dass solche Straftaten grundsätzlich mit
Freiheitsstrafe bestraft werden, wenn sie gewerbs- oder bandenmäßig
begangen werden.“
Thomas Silberhorn führt dazu aus: „Produktpiraterie im
gewerblichen Ausmaß schadet nicht nur den Unternehmen, deren Marken
für Qualität und Innovation stehen. Abgesehen von den enormen
wirtschaftlichen Schäden gefährdet Produktpiraterie auch die
Gesundheit und Sicherheit der Verbraucherinnen und Verbraucher.
Schließlich muss sich der Bürger auf die Echtheit und Qualität der
von ihm gekauften Produkte verlassen können.“
Andrea Voßhoff ergänzt: „Bisher werden gewerbsmäßige
Markenrechtsverletzungen oft nur mit einer geringen Geldstrafe
geahndet. Die Strafschärfung und die Einbeziehung der bandenmäßigen
Begehungsform in den Qualifikationstatbestand sind angesichts der
schädlichen Wirkungen von Produktpiraterie überfällig.“
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