Der Bundesrat hat am heutigen Freitag beschlossen,
einen Gesetzentwurf zur Implementierung einer starren Frauenquote in
börsennotierten und mitbestimmten Unternehmen einzubringen. Hierzu
erklärt die rechtspolitische Sprecherin der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion Andrea Voßhoff:
„Der Bundesrat sendet heute das falsche Signal. Starre Quoten
passen nicht zu einer vielfältigen Unternehmenslandschaft und schaden
letztlich der tatsächlichen Gleichberechtigung von Frauen und Männern
im Wirtschaftsleben.
Es ist unbestritten, dass Frauen in den Führungsgremien der
allermeisten Unternehmen bisher deutlich unterrepräsentiert sind.
Nach dem Grundgesetz ist daher auch der Gesetzgeber gefordert,
Abhilfe zu schaffen.
Dabei müssen aber passgenaue Lösungen her, die die
gleichberechtigte Beteiligung von Frauen und Männern nachhaltig
voranbringen. Starre Quoten nehmen nicht ausreichend auf die sehr
unterschiedlichen Verhältnisse in einzelnen Branchen Rücksicht. Sie
missachten zudem die Entscheidungsfreiheit der Eigentümer, die sich
gerade auch auf die Auswahl des Führungspersonals erstreckt.
Besser als starre Quoten sind daher Instrumente, die die
Unternehmen dort abholen, wo sie heute stehen, und diese zu einer
echten Auseinandersetzung mit den tatsächlichen Ursachen der
geringeren Frauenbeteiligung in Führungspositionen zwingen. Ein guter
Beitrag dazu ist die Flexi-Quote der Bundesministerin Dr. Kristina
Schröder. Die Flexi-Quote steht für individuelle und sachgerechte
Frauenförderung, die die unternehmerische Entscheidungsfreiheit
achtet.“
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