Der Bundestag debattiert heute in 2. und 3. Lesung
das sogenannte MicroBil-Gesetz, durch das Kleinstunternehmen bei den
Bilanzierungspflichten entlastet werden. Hierzu erklären die
rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Andrea
Voßhoff und der zuständige Berichterstatter im Rechtsausschuss Marco
Wanderwitz:
„Die christlich-liberale Koalition steht für den konsequenten
Abbau von Bürokratie, durch die unsere mittelständische Wirtschaft
unnötig belastet wird. Mit dem MicroBil-Gesetz entlasten wir
Kleinstkapitalgesellschaften bei den Rechnungslegungs- und
Offenle-gungsvorschriften im Bilanzrecht.
Künftig können rund 500.000 Unternehmen in Deutschland auf den
umfangreichen Anhang zum Jahresabschluss verzichten, indem sie einige
wenige Angaben unter die Bilanz setzen. Damit entfällt eine zentrale
Fehlerquelle, die gerade Kleinstunternehmen, die sich keine teure
Beratung leisten können, häufig zu schaffen macht und zu
Ordnungsgeldverfahren führt. Zudem können
Kleinstkapitalgesellschaften in Zukunft von der Veröffentlichung
ihres Jahresabschlusses ganz absehen, wenn sie ihre Bilanz beim
Unternehmensregister hinterlegen, aus dem sie dann auf Nachfrage
herausgegeben wird.
Die Koalition macht damit zügig und konsequent von
Entlastungsoptionen Gebrauch, die die einschlägige EU-Richtlinie
neuerdings einräumt. Uns ist es wichtig, dass die
Bilanzerleichterungen schon für die Jahresabschlüsse zum noch
laufenden Geschäftsjahr 2012 greifen.
Wir werden diesem Gesetz zur Bürokratieentlastung für den
Mittelstand in Kürze weitere Maßnahmen folgen lassen: Wir werden das
Ordnungsgeldver-fahren im Handelsgesetzbuch gerechter ausgestalten,
indem kleinere Unter-nehmen bei Offenlegungsfehlern künftig mit
niedrigeren Ordnungsgeldern zu rechnen haben und die Frage des
Verschuldens eine größere Rolle spielt. Außerdem werden wir die
Möglichkeit einer Wiedereinsetzung in den vorigen Stand einführen, um
unbillige Härten im Falle einer Fristversäumnis abzumildern. Mit der
Koalitionsmehrheit hat der Rechtsausschuss des Bundestages die
Bundesregierung mit einer Entschließung gestern aufgefordert, bis
März 2013 entsprechende gesetzliche Regelungen vorzulegen.“
Hintergrund:
Die Verabschiedung des MicroBil-Gesetzes ist nach der Tagesordnung
des Bundestages am Freitag um 3.00 Uhr vorgesehen.
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