Der Bundestag verabschiedet heute in 2. und 3.
Lesung den Gesetzentwurf zur weiteren Erleichterung der Sanierung von
Unternehmen. Hierzu erklären die rechtspolitische Sprecherin der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion Andrea Voßhoff und die zuständige
Berichterstatterin Elisabeth Winkelmeier-Becker:
Die christlich-liberale Koalition macht das Insolvenzrecht fit für
die Zukunft und für konjunkturell unsichere Zeiten. Union und FDP
setzen mit dem Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von
Unternehmen ein bedeutendes Vorhaben des Koalitionsvertrages zum
Wirtschaftsrecht um.
In der Vergangenheit sind kriselnde Unternehmen in Deutschland zu
häufig abgewickelt worden und gänzlich vom Markt verschwunden. Damit
gingen zahlreiche Arbeitsplätze verloren. Wir schaffen nun die
Voraussetzungen dafür, dass angeschlagene Unternehmen häufiger
erfolgreich saniert und fortgeführt werden können. Damit helfen wir
Unternehmen und Arbeitnehmern gleichermaßen.
Wir geben Gläubigern, Schuldnern, Insolvenzverwaltern und
Gerichten eine Reihe unentbehrlicher Werkzeuge an die Hand. Gläubiger
werden künftig – insbesondere bei der Auswahl des Insolvenzverwalters
– stärker und frühzeitiger einbezogen, wobei wir dafür Sorge tragen,
dass einzelne Gläubiger nicht zu dominant werden. Wir bauen Hürden
für das Insolvenzplanverfahren ab. So kann die finanzielle Situation
des Schuldners künftig durch Umwandlung von Forderungen in
Gesellschaftsanteile (sogenannter Debt-Equity-Swap) erheblich
verbessert werden. Die Eigenverwaltung, bei der dem Schuldner seine
Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis belassen wird, wird ausgebaut.
Ein neues Schutzschirmverfahren bietet Anreize, frühzeitig einen
Insolvenzantrag zu stellen und einen Sanierungsplan zu erarbeiten.
Mit dem Dreiklang aus Motivation des Schuldners zur rechtzeitigen
Antragsstellung, einer frühen und intensiven Gläubigerbeteiligung
sowie dem Abbau von Obstruktionsmöglichkeiten im Planverfahren wollen
wir den Sanierungsgedanken im Insolvenzverfahren stärken.
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