VSV/Kolba: Thomas Cook Pleite – Musterprozesse gegen Bundesrepublik Deutschland

Österreichische Pauschalreisende mit Buchung in Deutschland fordern
Staatshaftung

Der Verbraucherschutzverein (VSV) führt mit Rechtsanwalt Tittel (Kanzlei
Kälberer & Tittel in Berlin) Musterprozesse gegen die Bundesrepublik
Deutschland. Die Gerichte mögen feststellen, dass auch österreichische
Pauschalreisende, die bei einer der deutschen Firmen von Thomas Cook gebucht
haben, Anspruch darauf haben, dass der deutsche Staat sie wegen der
Staatshaftung aus unzureichender Umsetzung der EU-Pauschalreiserichtlinie
schadlos hält.

Die Pleite von Thomas Cook hat hunderttausende geschädigte Pauschalreisende in
Deutschland und Österreich zurückgelassen. Sie haben ihre gebuchten Reisen
bezahlt, die Reisen aber nicht mehr antreten können. Die
EU-Pauschalreiserichtlinie fordert von den Mitgliedsstaaten, dass diese dafür
sorgen, dass Reisende durch eine Insolvenzabsicherung des Reiseveranstalters in
einem solchen Fall nicht zu Schaden kommen. Diese Absicherung soll effizient
sein und rasch wirksam.

In Österreich war Thomas Cook Austria mit 22 Mio Euro wie man aus der Branche
hört ausreichend versichert, sodass Reisende auf eine 100% Rückzahlung der
Reisepreise hoffen können.

In Deutschland hatte der Gesetzgeber der Lobby der Reiseveranstalter nachgegeben
und für die Absicherung eine Höchstgrenze von 110 Mio Euro vorgesehen. Diese
Summe reicht nun bei der Pleite von Thomas Cook bei weitem nicht aus, die
Reisenden zu entschädigen. Der Versicherer hat angekündigt, nur 17,5% der
Forderungen begleichen zu können.

„Der deutsche Staat haftet daher all jenen, die bei den deutschen Firmen Thomas
Cook, Bucher Reisen oder Öger-Tours eine Pauschalreise gebucht haben, für den
Ausfall der Insolvenzabsicherung,“ sagt Peter Kolba, Obmann des
Verbraucherschutzvereines (VSV).

Die deutsche Regierung hat kurz vor Weihnachten zwar verlautbaren lassen, dass
man Geschädigten den Ausfall zahlen werde. Näheres wurde nicht mitgeteilt. Der
VSV hat daher an das deutsche Justizministerium drei Fragen gestellt:

– Was müssen Reisende tun, um diese Entschädigung zu bekommen?

– Wann wird ausbezahlt?

– Bekommen auch Österreicher, die in Deutschland gebucht haben, Schadenersatz?

Das Ministerium hat schlicht nicht geantwortet. Vielmehr wird durch verschieden
Aussagen Chaos erzeugt. Da heißt es einmal, die Entschädigung werde über die
Insolvenzversicherung ausbezahlt, dann wieder, man müsse sich zusätzlich als
Insolvenzgläubiger im Insolvenzverfahren der Firmen anmelden. Die deutsche
Justizministerin erklärt, dass Deutschland in Kulanz zahle und die Staatshaftung
nicht anerkenne. Und wann ausbezahlt wird, wurde bislang auch nicht verlautbart.

„Ich habe den Eindruck, man versucht durch dieses Chaos zu vermeiden, dass sich
zu viele Geschädigte melden,“ vermutet Kolba. „Diese Strategie darf nicht
aufgehen. Daher hat der VSV im Interesse der österreichischen aber auch der
deutschen Thomas Cook Opfer nun zwei Musterprozesse gegen den deutschen Staat
eingeleitet.“

Thomas-Cook-Opfer können sich über www.verbraucherschutzverein.at für einen
kostenlosen Newsletter anmelden und werden über den Fortgang der Klagen und der
Abwicklung von Schäden zeitnah informiert.

Kontakt:

Rückfragehinweis: Dr. Peter Kolba, Obmann des VSV, +43 660 2002437

Weiteres Material: https://www.presseportal.de/pm/131938/4489143
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