Weg für Tarifverhandlungen frei
   Die Schiedsstelle beim Deutschen Patent- und Markenamt hat am 
gestrigen Donnerstag ihre Entscheidung über den von der VG Media 
vorgelegten Tarif für das Leistungsschutzrecht für Presseverlage 
bekannt gegeben. Dazu erklären der kultur- und medienpolitische 
Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Marco Wanderwitz, und der 
Obmann der Fraktion im Ausschuss für Kultur und Medien, Ansgar 
Heveling:
   „Mit der Entscheidung des Patent- und Markenamtes ist die 
Rechtssicherheit des Presseleistungsschutzrechts bestätigt. Das vom 
Gesetzgeber vor zwei Jahren eingeführte Leistungsschutzrecht ist auf 
Suchmaschinen und Newsaggregatoren anwendbar. Die ordnungspolitische 
Entscheidung, den Presseverlagen ein Schutzrecht für ihre Leistungen 
auch im digitalen Raum zuzusprechen, war richtig. Die Schiedsstelle 
hat bestätigt, dass Presseerzeugnisse zur Attraktivität einer 
Suchmaschine beitragen. Das müssen jetzt auch Google, Yahoo und 
andere anerkennen.
   Es ist gut, dass die Schiedsstelle auch eine Obergrenze für die 
freie Anzeige von Artikelanreißern vorgeschlagen hat. Damit liegt 
jetzt ein konkreter Anhaltspunkt für die Durchsetzung des 
Presseleistungsschutzrechts vor.
   Die Diskussion um die Einführung eines Leistungsschutzrechts für 
Presseverlage auf europäischer Ebene werden wir auch weiterhin mit 
großem Interesse verfolgen und den zuständigen EU-Kommissar Günther 
Oettinger bei diesem Vorhaben gerne aktiv begleiten.“
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