Warum die niederländische Holding deutschen Unternehmesrechtsformen davonzieht

Warum die niederländische Holding deutschen Unternehmesrechtsformen davonzieht
Dutch Intraco Holding B.V. (© Dutch Intraco Holding B.V.)
 

– und das ist vor allem bei größeren Vermögen und internationalem Wachstum interessant.

1. Spürbar weniger Steuern auf Gewinne

Weniger Körperschaftsteuer:
In den Niederlanden zahlen Sie 19 % bis 200.000 € Gewinn und 25,8 % darüber.
In Deutschland landen Sie mit Körperschaftsteuer + Gewerbesteuer schnell bei rund 30 % – und oft darüber.

Dividenden fast komplett steuerfrei:
Hält die Holding mindestens 5 % an einer Tochtergesellschaft, sind Dividenden und Veräußerungsgewinne zu 100 % von der Körperschaftsteuer befreit.
Ergebnis: Gewinne bleiben im System, können innerhalb der Struktur verschoben, gebündelt und reinvestiert werden – ohne private Sofortbesteuerung.

Verkauf von Firmenanteilen ohne Steuerkeule:
Der Verkauf einer Tochterfirma kann in den Niederlanden in der Regel steuerfrei in die Holding fließen – statt privat mit hoher Einkommensteuer besteuert zu werden.

Steuerneutrale Reinvestition statt Privatertrag:
Gewinne können ohne persönliche Steuerbelastung in Immobilien, Projekte, Start-ups oder neue Märkte gesteckt werden.

Konkretes Beispiel:
Bei 250.000 € Gewinn spart eine niederländische Holding gegenüber einer deutschen GmbH rund 17.500 € pro Jahr
(Gesamtsteuerlast ca. 41 % statt 48 %).

2. Weniger Bürokratie, weniger Kapitalbindung

Stammkapital: 1 € statt 25.000 €
Eine niederländische B.V. braucht theoretisch nur 1,00 € Stammkapital.
Die deutsche GmbH verlangt 25.000 € – Geld, das gebunden ist, statt für Wachstum zu arbeiten.

Weniger Pflichten, weniger Papierkrieg:
Eine vereinfachte Bilanz reicht, ein Wirtschaftsprüfer ist nicht nötig.
Prüfungen werden erst ab ca. 6 Mio. € Bilanzsumme, 12 Mio. € Umsatz oder 50 Mitarbeitern relevant.

Flexibleres Gesellschaftsrecht:
Das niederländische Recht ist deutlich unternehmerfreundlicher, die Finanzverwaltung praxisnäher und weniger „kreativ restriktiv“ als in Deutschland.

3. Internationales Wachstum – steuerlich clever aufgestellt

Starkes Netz an Doppelbesteuerungsabkommen:
Die Niederlande haben Abkommen mit sehr vielen Ländern – auch mit klassischen Steueroasen.
Das senkt Quellensteuern auf Lizenzen, Zinsen oder Managementgebühren erheblich.

EU-Expansion aus einem Guss:
Von einer niederländischen Holding aus lassen sich Tochterunternehmen in allen EU-Ländern, aber auch ausserhalb der EU vergleichsweise einfach strukturieren.

Seriöses Image statt „Briefkastenfirma“:
Niederländische Holdings gelten weltweit als professionell, stabil und seriös – ganz anders als klassische Offshore-Konstrukte.

IP-Box für Lizenzen und Patente:
Rund 80 % der Einkünfte aus bestimmten IP-Rechten können steuerlich begünstigt werden – ein massiver Hebel für technologie- und markengetriebene Unternehmen.

4. Vermögen schützen, Risiken auslagern

Klare Haftungstrennung:
Operative Risiken (Haftung, Verträge, Personal) sitzen in der Tochtergesellschaft.
Die Gewinne werden nach oben in die Holding gezogen und dort geschützt.

Holding steuert, Töchter arbeiten:
Die Holding kümmert sich um Management, Beteiligungen, Finanzierung;
die Töchter konzentrieren sich aufs Geschäft – sauber getrennt, klar strukturiert.

Gewinne flexibel verschieben:
Mittel können flexibel zwischen Mutter- und Tochtergesellschaften verteilt und dort eingesetzt werden, wo sie am meisten bringen.

5. Praktische Umsetzung: schnell, günstig, unternehmerfreundlich

Gründung ohne deutschen Papierkrieg:
2026 liegen die Gründungskosten einer niederländischen Holding etwa bei:

* Notar: ca. 1.100-1.300 €
* Dolmetscher: ca. 400-600 €
* Begleitung/Organisation: ca. 350 €

Überschaubare laufende Kosten:
Eine komplette Administration inklusive Geschäftsadresse gibt es ab 500 € netto im Monat.
Buchhaltung, Steuererklärungen, Jahresabschluss und Bilanz liegen erfahrungsgemäß spürbar unter deutschen Kosten – und sind verhandelbar.

Flexible Vergütung für Geschäftsführer:
Gehaltsmodelle können individuell gestaltet werden – unter Berücksichtigung der deutsch-niederländischen Sozialversicherungsabkommen.

Keine ständige Präsenzpflicht vor Ort:
Persönliche Anwesenheit ist nur für den Notartermin nötig.
Ein niederländisches Bankkonto ist nicht mehr zwingend erforderlich.

Fazit:
Wer als deutscher Unternehmer Vermögen aufbauen, international expandieren und gleichzeitig legal Steuern, Bürokratie und Haftungsrisiken reduzieren will, kommt 2026 an einer niederländischen Holding kaum vorbei.