Eine Verwechslung, die im Ernstfall teuer wird
Scharbeutz. Zwei Begriffe, die eng beieinander liegen und doch etwas ganz anderes bedeuten: Berufsunfähigkeit und Dienstunfähigkeit. Wer sie verwechselt, riskiert eine gefährliche Absicherungslücke. Darauf weist die auf Einsatzkräfte spezialisierte Finanzberatung RetterFinanz hin. Gerade bei verbeamteten Feuerwehrleuten führt die Verwechslung immer wieder zu Verträgen, die im Ernstfall nicht leisten.
Eine klassische Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt erst, wenn die versicherte Person ihren Beruf aus gesundheitlichen Gründen zu mindestens 50 Prozent nicht mehr ausüben kann. Die Dienstunfähigkeit dagegen ist eine Entscheidung des Dienstherrn. Er kann einen Beamten in den Ruhestand versetzen, obwohl die Schwelle der Berufsunfähigkeit gar nicht erreicht ist. Das Ergebnis ist bitter: Der Beamte ist aus dem Dienst, die Versicherung leistet aber nicht.
Die Lösung steckt in einer Klausel
Damit eine Berufsunfähigkeitsversicherung Beamte wirklich schützt, braucht sie eine sogenannte Dienstunfähigkeitsklausel. Bei einer echten Klausel folgt der Versicherer der Entscheidung des Dienstherrn und prüft nicht selbst noch einmal nach. Für Anwärter und Beamte auf Probe ist zusätzlich wichtig, dass die Klausel auch bei einer Entlassung leistet, denn in dieser Phase besteht meist kein Versorgungsanspruch.
Umgekehrt gilt das nicht für alle Einsatzkräfte. Angestellte im Rettungsdienst haben keinen Dienstherrn, der eine Dienstunfähigkeit feststellt. Für sie reicht eine klassische Berufsunfähigkeitsversicherung mit guten Bedingungen, eine Dienstunfähigkeitsklausel bräuchten sie nicht. Entscheidend ist also, den eigenen Status zu kennen, bevor ein Vertrag abgeschlossen wird.