Was Azubis vor der Ausbildung wissen sollten

Jedes Jahr beginnen Tausende von Jugendlichen eine Ausbildung. Diese erfolgt in der Wirtschaft, in den Dienstleistungsbereichen und im öffentlichen Dienst. Gerade der öffentliche Dienst wurde in den letzten Jahrzehnten immer beliebter als Ausbildungsstätte. Dabei spielen einige Faktoren eine wichtige Rolle. Der öffentliche Dienst besitzt ein breites Spektrum an Berufen. Die Arbeitsorte im öffentlichen Dienst befinden sich beim Bund, in den Bundesländern, in den Gemeinden und Kommunen. Auch die Sicherheit des Arbeitsplatzes ist ein wichtiges Kriterium für die Auswahl des Ausbildungsplatzes. Gerade in Zeiten, wo Finanz- und Wirtschaftskrisen das Leben der Arbeitnehmer bestimmen ist, der Beamte im öffentlichen Dienst kaum zu kündigen. Das sind wichtige Argumente, die für eine Ausbildung im öffentlichen Dienst sprechen. Zuerst richten sich die Blicke auf den Ablauf der Ausbildung. Aber auch ein anderer Fakt ist wichtig, die Krankenversicherung. Viele Auszubildende waren während ihrer Schulzeit bei den Eltern mitversichert. Aber jetzt bei Beginn der Ausbildung müssen sich die Beamtenanwärter und Referendare sich mit diesem Thema befassen. Die Krankenversicherung ist in Deutschland eine Pflichtversicherung und so auch für Beamtenanwärter sowie Referendare. Dabei ist ein Blick auf die Unterschiede der gesetzlicher und privater Krankenversicherung zu werfen. Dabei besitzen die Beamtenanwärter und Referendare eine Sonderstellung. Sie können Mitglied der gesetzlichen, aber auch einer privaten Krankenkasse werden. Dabei spielt ihr Einkommen keine Rolle. Anders verhält es sich mit den Arbeitnehmern. Diese können nur in die private Krankenkasse wechseln, wenn sie die Versicherungspflichtgrenze überschreiten. Diese liegt im Jahr 2014 bei 53.500 Euro vom Jahresbruttolohn. Das bedeute, dass nur die gut verdienenden Angestellten in die private Krankenkasse wechseln können. Aber für die meisten Arbeitnehmer die in der gesetzlichen Krankenkasse Mitglied sind erhalten von ihrem Arbeitgeber einen Zuschuss. Der monatliche Beitragssatz in der gesetzlichen Krankenkasse liegt bei 15,5 Prozent. Davon zahlt der Arbeitgeber 7,3 % und der Arbeitnehmer 8,2 Prozentpunkte.

Für die Beamtenanwärter und Referendare ist die gesetzliche Krankenkasse eine schlechte Wahl. Sie müssen dort den vollen Beitrag leisten und erhalten keinen Zuschuss wie die Arbeitnehmer. Jedoch in der privaten Krankenkasse sieht das anders aus. Hier besitzen die Beamtenanwärter und Referendare einen Anspruch auf Beihilfe. Diese Beihilfe wird von dem Dienstherrn des Beamten, der zugleich Arbeitgeber ist, geleistet. Dazu lesen Sie hier bei dem Webauftritt die weiteren Informationen. Auf die Beihilfe besteht ein gesetzlicher Anspruch und diese werden in den Beihilfeverordnungen geregelt. Die Zuständigkeit liegt beim Bund und in den Bundesländern. Zwischen den einzelnen Bundesländern gibt es dann geringfügige Unterschiede. Die Beihilfe beträgt 50 %, und wenn sich Kinder im Haushalt befinden, dann steigt diese auf 70 % an. Jetzt kommt die Besonderheit der privaten Krankenversicherung, denn der Beamte muss sich nur mit den Restkosten versichern lassen. Das bedeutet die Beamten, aber auch die Beamtenanwärter und Referendare müssen sich nur mit 30 oder 50 Prozent bei der privaten Krankenkasse versichern lassen.

Auf was ist bei der privaten Krankenkasse zu achten?

Die meisten Krankenversicherungen bieten den Beamtenanwärtern und Referendaren einen Ausbildungstarif an. Aber hier ist Vorsicht geboten, denn manche sind Lockangebote und dann später kommt das böse erwachen. Die Beamtenanwärter und Referendare sollten vor Beginn ihrer Ausbildung einen Tarifvergleich unternehmen. Das erfolgt heute über das Internet und hier befinden sich unabhängige Versicherungsmakler. Diese bieten einen kostenlosen Tarifvergleich an und lesen Sie hier auf dem Portal, denn hier befinden sich viele Informationen. Der Vorteil für diesen unabhängigen Versicherungsmakler ist, dieser besitzt einen Zugang zu über 40 private Krankenversicherungen. So werden die besten Ausbildungstarife und die besten Leistungen ermittelt. Sehr unterschiedlich verhalten sich private Versicherungen bei der Kostenerstattung von Zusatzleistungen. Das sind Brillen, Sehhilfen, Zahnbehandlungen und alternative Heilmethoden. Das wird aber vorher von dem unabhängigen Versicherungsmakler geklärt.

Weitere Informationen unter:
http://www.bruns-versicherungsmakler.de/private-krankenversicherung-fuer-beamtenanwaerter-und-referendare