Was ist eine Prozesskostenfinanzierung und welche Vorteile hat man davon?

Was ist eine Prozesskostenfinanzierung und welche Vorteile hat man davon?
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„Gewinne oder Verliere ich meinen Prozess?“ Diese Frage stellen viele Rechtsuchende ihrem Anwalt.
Der Mandant will in der Regel vom Anwalt wissen wie seine Chancen bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung zu bewerten sind.

Da der Anwalt aus wirtschaftlicher Sicht an der Übernahme des Mandats, zumal bei hohen Streitwerten, größtes Interesse hat, wird seine Prognose zumindest durch diesen Sachverhalt beeinflusst werden. Auf der gegnerischen Seite ist das gleiche Szenario zu beobachten.

• Bei jedem Rechtstreit werden die Karten aber neu gemischt und vergangene – wenn auch eventuell gewonnene- Schlachten zählen nicht mehr, sagt Horst Roosen, Vorstand des BSZ e.V. Die Prognose über den Ausgang eines Prozesses entpuppt sich in vielen Fällen als reines Würfelspiel.

Der Anwalt wird, auch wenn seine Prognose nicht eingetroffen ist, sein Honorar gegenüber seinem Mandanten geltend Machen.

• Denn ein Anwalt verliert seinen Vergütungsanspruch nicht schon alleine dadurch, wenn er einen Prozessausgang falsch einschätzt.

So hat das Landgericht Aachen festgestellt, dass ein Anwalt nicht Hellsehen können muss. Die juristische Bewertung vollzieht sich zwar nach den Regeln der Logik. Sie kennt aber anders als die Mathematik nicht allein ein richtiges oder ein falsches Ergebnis. Die Rechtsanwendung ist vielmehr immer auch mit einer menschlichen und damit subjektiven Wertung verbunden.

Die Prozessfinanzierungsgesellschaft vertritt zwar auch eigene wirtschaftliche Interessen, aber anders als beim Anwalt, verdient sie nur Geld, wenn der Rechtsstreit auch gewonnen wird und tatsächlich Geld fließt!

• Man kann also sagen, übernimmt ein Prozessfinanzierer das Kostenrisiko für einen Kläger, ist mit hoher Wahrscheinlichkeit ein positives Ergebnis zu erwarten.

Die Prozesskostenfinanzierung ist eine juristische Finanzdienstleistung. Der Prozesskostenfinanzierer kommt für die Kosten einer außergerichtlichen oder gerichtlichen Verfolgung privater oder gewerblicher Rechtsansprüche auf.

Dabei wird jedoch nicht der Rechtsanspruch des Klägers an den Prozesskostenfinanzierer abgetreten, sondern es besteht lediglich die Vereinbarung für die Durchführung des Prozesses für den Kläger.

Führt die Auseinandersetzung zu keinem positiven Ergebnis, trägt der Prozesskostenfinanzierer die Kosten des Verfahrens wie Gerichts-, Anwalts-, Zeugen- und Sachverständigenkosten und nicht der Kläger.

Mit Hilfe der Prozesskostenfinanzierung haben Kläger die Möglichkeit, ihren Rechtsanspruch gegen einen Dritten ohne Kostenrisiko durchzusetzen.

Sie können alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen und befinden sich in einer stärkeren Verhandlungsposition. Selbst wenn die Liquidität vorhanden ist, ist eine externe Prozesskostenfinanzierung häufig die bessere Wahl.

Die mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozessfinanzierungsgesellschaft bietet professionelle Unterstützung in der Schadensregulierung und stellt Rechtssuchenden unabhängige und erfahrene Anwälte zur Verfügung. Aufgrund langjähriger Erfahrung im Versicherungs- und Kapitalmarktbereich wissen diese Spezialisten, wie Ansprüche gegen Versicherungen, Banken usw. geltend gemacht werden können.

Die Gefahr, gutes Geld dem schlechten hinterher zu werfen, besteht somit nicht!

Wer Ansprüche gerichtlich durchsetzen möchte, aber kein eigenes Geld ausgeben will, kann dem BSZ e.V. zur Weiterleitung an die zuständigen Vertrauensanwälte seine Unterlagen schicken. Die BSZ e.V. Vertrauensanwälte prüfen individuell die Erfolgsaussichten. Fällt diese Prüfung positiv aus, übernimmt der Prozessfinanzierer alle Kosten. Das heißt, Gerichts- und Anwaltskosten werden dann vom Prozessfinanzierer bezahlt. Der Kläger selbst muss keine Zahlungen leisten.

Das gilt nicht nur für Verfahren im Bank- oder Kapitalmarktrecht, sondern für alle Klageverfahren.

Wer bei seiner Klage kein Kostenrisiko eingehen möchte, kann als Fördermitglied der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Prozessfinanzierung beitreten und dann gleich seine Unterlagen für eine unverbindliche Prüfung durch die BSZ e.V. Vertrauensanwälte einreichen.

Fazit: Ihr gutes Recht in besten Händen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die „BSZ e.V. Interessengemeinschaft Prozessfinanzierung“ kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

Direkter Link zum Kontaktformular:

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
TelefaX: 06071-9816829
E-Mail: bsz-ev@t-online.de
Internet: www.fachanwalt-hotline.de