Mehr Mütterrente und Mindestlohn, ein Plus bei
Hartz IV und Kindergeld, Zuschlag für Rentner und Trennungskinder:
unterm Strich bringt das Jahr 2019 für fast alle mehr Geld. Und der
Finanzminister will alle Steuerzahler schonen, denn die sogenannte
kalte Progression wird abgeschwächt. Zudem werden Grundfreibetrag und
Kinderfreibeträge erhöht. Mehr netto vom Brutto verspricht die
Senkung des Beitrags zur Arbeitslosenversicherung auf 2,5 Prozent.
Zudem teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer ab Januar wieder den
Zusatzbeitrag in der Krankenversicherung. Allerdings: Der
Pflegeversicherungsbeitrag steigt um 0,5 Prozentpunkte. Die
i-TAN-Listen fürs Onlinebanking stehen 2019 vor dem Aus. Und das neue
Verpackungsgesetz bringt Pfand für mehr Getränke. Womit Verbraucher
im Jahr 2018 sonst noch rechnen müssen, hat die Verbraucherzentrale
NRW zusammengestellt: www.verbraucherzentrale.nrw/2019.
Beschäftigte, die auf dem Weg der Entgeltumwandlung für die
spätere Betriebsrente eigenes Geld sparen wollen, profitieren bei
Vertragsabschlüssen ab 1. Januar von einer neuen Zuschusspflicht des
Arbeitgebers. Wer ab dem Jahreswechsel Erwerbsminderungsrente
beantragt, wird mit höheren Zurechnungszeiten für mehr Rente punkten
können: Bei der Berechnung wird künftig fiktiv davon ausgegangen,
dass 65 Jahre und 8 Kalendermonate gearbeitet wurden.
Pflegebedürftige und deren Angehörige können 2019 auf eine Reihe
von Rezepten setzen, die die Versorgung und Betreuung verbessern. Für
Taxifahrten zum Arzt gibt es in vielen Fällen künftig eine
automatische Erlaubnis durch die Krankenkasse. Bei Kuraufenthalten
von pflegenden Angehörigen kann der Pflegebedürftige dort mit betreut
werden. Und die neue Brückenteilzeit macht es einfacher, Arbeitszeit
wegen der Pflege befristet zu reduzieren und danach wieder auf die
ursprüngliche Stundenzahl zurückzukehren. 2019 wird für
umweltfreundliche Mobilität geblinkt: Spendiert der Arbeitgeber eine
kostenlose oder verbilligte Fahrkarte für Busse und Bahnen, muss die
Kostenersparnis nicht mehr versteuert werden. Nutzen Arbeitnehmer
einen neuen Elektro- oder Hybridfirmenwagen auch privat, gibt sich
der Fiskus mit der Versteuerung des halben geldwerten Vorteils
zufrieden. Auch bei der privaten Nutzung des Dienstfahrrads
oder-E-Bikes will das Finanzamt nicht mehr teilhaben.
Klartext ist künftig beim Abschluss von Versicherungen angesagt:
Dazu soll in Hausrat-, Haftpflicht- oder Berufsunfähigkeitspolicen
deutlich durch Häkchen oder ein rotes „X“ signalisiert werden, wo
sich die wichtigsten Informationen zum Vertrag befinden.
Voraussichtlich Mitte Mai verpasst die EU Telefonaten von Handy oder
Festnetz ins EU-Ausland einen Deckel: Eine Gesprächsminute darf dann
maximal 19 Cent kosten. Für eine SMS dürfen maximal 6 Cent pro
Textnachricht berechnet werden. Mit der Ausgabe von
fälschungssichereren 100- und 200-Euro-Scheinen will die Europäische
Zentralbank ab Ende Mai 2019 Gaunern das Handwerk erschweren.
Auch für Minijobber gilt der neue Mindestlohn von 9,19 pro Stunde.
Allerdings: Weil die Verdienstgrenze für die geringfügige
Beschäftigung weiterhin 450 Euro beträgt, müssen sie mit spitzem
Bleistift rechnen, wie viel Stunden Arbeit da noch drin sind (48
Stunden x 9,19 Euro = 441,12 Euro). Außerdem wird der Zeitraum für
eine kurzfristige Beschäftigung auf 50 Arbeitstage oder zwei Monate
(bisher: 70 Arbeitstage oder drei Monate) pro Kalenderjahr reduziert.
Das müssen vor allem Ferienjobber und Saisonarbeitskräfte im Blick
haben.
Den kompletten Überblick zu den Änderungen gibt es unter
www.verbraucherzentrale.nrw/2019
Hinweis für Redaktionen:
Was sich sonst noch ändert, ist gegliedert nach den Themengebieten
– Einkommen + Abgaben
– Arbeit + Steuern
– Umwelt, Auto, Energie
– Pflege, Gesundheit, Wohnen
– Geld, Versicherungen, Telekommunikation
nachzulesen unter: www.verbraucherzentrale.nrw/2019-presse
Pressekontakt:
Dr. Mechthild Winkelmann
0211/3809113
mechthild.winkelmann@verbraucherzentrale.nrw
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