In der Debatte um den
Kommissionsvorschlag für eine Richtlinie über die Vergabe von
Konzessionen wird der Europäischen Kommission in den Medien
vorgeworfen, sie betreibe eine Zwangsprivatisierung des
Wassersektors.
Die Kommission weist derartige Behauptungen zurück, die auf einer
bewussten Fehlinterpretation des Richtlinienvorschlags beruhen.
Dazu EU-Binnenmarktkommissar Michel Barnier: „Die Wasserversorgung
ist eine grundlegende Dienstleistung für die Bürger. Der
Richtlinienvorschlag beeinträchtigt in keiner Weise die Autonomie der
Gebietskörperschaften bei der Organisation der Wasserversorgung. Er
enthält keine Verpflichtung zur Vergabe dieser Leistungen am Markt.
Bedauerlicherweise ist es einfacher, falsche Informationen zu
verbreiten als die Wahrheit zu sagen.
In Wirklichkeit tut die Richtlinie genau das Gegenteil: Sie
verpflichtet Gebietskörperschaften, ein faires und transparentes
Verfahren durchzuführen, wenn sie im Rahmen ihrer Autonomie die
Entscheidung getroffen haben, die Wasserversorgung am Markt zu
vergeben oder zu privatisieren. Das gilt zum Beispiel bei der Vergabe
von Aufträgen an privatisierte Versorgungsunternehmen. Was ist
untersolchen Umständen gegen Mindestbedingungen für ein faires und
transparentes Verfahren einzuwenden?“
Wasser ist ein öffentliches Gut, das für die Bürger lebenswichtige
Bedeutung hat. Die Kommission erkennt diesen Stellenwert an und hat
deshalb von Anfang an sichergestellt, dass der Richtlinienvorschlag
die Autonomie der kommunalen Gebietskörperschaften bei der
Organisation und Erbringung von Dienstleistungen von allgemeinem
wirtschaftlichem Interesse vollauf berücksichtigt und unterstützt.
Einen Mitgliedstaat oder eine Gebietskörperschaft zu einer wie auch
immer gearteten Privatisierung in diesem Bereich zu zwingen, wäre ein
Verstoß gegen den Vertrag über die Europäische Union und die
Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs.
Die vorgeschlagene Richtlinie wird nicht zu einer
Zwangsprivatisierung der Wasserversorgung führen. Kommunale
Gebietskörperschaften werden jederzeit frei darüber entscheiden
können, ob sie diese Dienste selbst erbringen oder damit private
Unternehmen beauftragen wollen.
Nach dem Richtlinienvorschlag bleibt es auch Sache der staatlichen
Stellen, über die Eigenschaften der Dienstleistungen zu bestimmen.
Das betrifft die Festlegung von Bedingungen über Preis und Qualität
der Leistungen, Innovation oder Umwelt- und Sozialstandards.
Die in der Richtlinie vorgesehenen fairen und transparenten
Verfahren sind nur dann anzuwenden, wenn eine Gebietskörperschaft die
Entscheidung getroffen hat, die Wasserversorgung an private oder
gemischtwirtschaftliche Unternehmen zu übertragen.
Die Richtlinie wird also keine Auswirkungen auf die öffentliche
Wasserversorgung in Deutschland oder Österreich haben. Nur diejenigen
Gebietskörperschaften, die ihre Stadtwerke freiwillig ganz oder
teilweise privatisiert haben, müssen faire und transparente Verfahren
durchführen, wenn sie Verträge mit diesen privatisierten Versorgern
abschließen.
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