Der guten Ordnung halber dies vorweg: Im deutschen
Rechtsstaat gilt die Unschuldsvermutung für jedermann, also auch für
Thomas Middelhoff. Zu urteilen haben die Richter in Sachen
Schadenersatzklage des Insolvenzverwalters, zu ermitteln haben die
Staatsanwälte in Bochum ihren Untreue-Verdacht gegen den einstigen
Arcandor-Chef. Und beim Blick auf diesen Komplex aus Abgründen möchte
man den Staatsanwälten viel Erfolg wünschen. Rund 2,3 Millionen Euro
Bonus auszukehren an einen Manager, dessen Abgang vom angeschlagenen
Dampfer bereits beschlossene Sache war, ist eine Ungeheuerlichkeit.
Die Begründung der Aufsichtsräte für den goldenen Handschlag –
strategischer Weitblick und mutige Entscheidungen – verhöhnt die in
ihrer Existenz bedrohten Arbeitnehmer im Nachhinein aufs Übelste. Wie
konnte der Betriebsrat im ständigen Ausschuss des Aufsichtsrates dem
bloß zustimmen? Das Interessengeflecht aus ehemaligen Mitgliedern
einer selbst ernannten Wirtschaftselite erreicht inzwischen die
Dimensionen des Mannesmann-Falles. Die ehrbaren Kaufleute müssen wohl
einmal mehr die mediale Welle fürchten, die dieser Fall auslösen
wird.
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