Anscheinend ist Deutschland einmal einig in der
Meinung: Das harte Urteil gegen die beiden todbringenden Raser war
überfällig. Doch die Aufgabe von Justiz im Rechtsstaat ist es eben
nicht, abschreckende Urteile zu fällen, sondern die Feststellung und
Bestrafung individueller Schuld. Trifft der Mordvorwurf eindeutig zu?
Da lässt der Richterspruch Fragen offen.
Abschreckende Strafandrohungen gab es bislang im Verkehr nicht,
weder bei Unfällen mit extrem überhöhter Geschwindigkeit noch nach
exzessivem Alkoholmissbrauch. Dass Raser und Säufer, die Menschen mit
ihrem Auto getötet haben, mit Bewährungsstrafen aus dem Gerichtssaal
geben, war bis gestern nicht die Ausnahme.
Jetzt wird der Strafkatalog verschärft, endlich. Ein Wettrennen
auf der Straße allein muss genügen, um den Fahrern lange Zeit das
Fahren zu verbieten. Und ist es richtig, dass jeder junge Kerl noch
am Tag des Führerscheinerwerbs jedes PS-Monster bewegen darf? Normal
ist es jedenfalls nicht.
Zudem: Härtere Strafen schrecken potenzielle Raser nur gemeinsam
mit viel schärferen Kontrollen ab.
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