Zum Jahresende wälzen wieder viele Pauschalreisende
Kataloge und Internetseiten, um ein Ziel für den nächsten Urlaub
auszusuchen. Wer bis Ende Januar bucht, kann Frühbucherrabatte in
Anspruch nehmen. Umso ärgerlicher ist es, dass einige Veranstalter
Erholungssuchende mit gewaltigen Anzahlungen zur Kasse bitten. Dem
hat der BGH gestern höchstrichterlich einen Riegel vorgeschoben.
Einmal mehr wurden die Rechte der Verbraucher gestärkt. Die Geduld
der Verbraucherschützer, die sich durch die Instanzen geklagt haben,
hat sich ausgezahlt. Die Obergrenze für Anzahlungen liegt nun bei 20
Prozent. Der Rest wird vier Wochen vor Reiseantritt fällig. Das sind
angemessene Konditionen, die Touristen nicht über Gebühr belasten.
Viele Reiseveranstalter, die über Monate mit dem Geld ihrer Kunden
arbeiteten, mussten nun an das bewährte deutsche „Zug-um-Zug-Prinzip“
erinnert werden. Es besagt, dass Ware erst bezahlt werden muss, wenn
sie auch wirklich da ist. Den neuen Schrank müssen Kunden ja auch
erst voll bezahlen, wenn er im Wohnzimmer steht.
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