Der Bund will die Namen von Empfängern der
EU-Landwirtschaftssubventionen in den nächsten Tagen wieder im
Internet veröffentlichen. Das bestätigte ein Sprecher des
Bundeslandwirtschaftsministeriums den Zeitungen der Essener
WAZ-Mediengruppe (Dienstagausgaben). Die Namensnennung war nach einem
Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGh) im vergangenen November
unterbrochen worden, nachdem zuvor mehrere Landwirte gegen die
Publikation geklagt hatten. Die Richter sahen in der Veröffentlichung
teilweise Eingriffe in das Grundrecht auf den Schutz persönlicher
Daten. Als Konsequenz aus dem Urteil nennt das Agrarministerium nicht
mehr alle Adressaten der Brüsseler Beihilfen. „Die Daten von
natürlichen Personen bleiben weiter gesperrt“, heißt es bei der
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE), auf deren
Internetseite Listen für Zahlungen aufgeführt werden sollen. Die
Listen dürften wie schon bei der ersten Veröffentlichung im Juni 2009
auf großes Interesse stoßen. Denn sie zeigen, dass vor allem große
Unternehmen von den Beihilfen für die Agrarwirtschaft und die
Fischerei profitieren.
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