Brüssel zieht den grauen Lappen aus dem Verkehr. Die
Fahrerlaubnis wird auf 15 Jahre befristet, dann muss sie erneuert
werden. Damit der Polizist kein 30 Jahre altes Foto mit
Minipli-Frisur begutachten muss, wo der Besitzer sein Resthaar doch
schon längst flächendeckend über den Schädel verteilt hat. Oder das
Bild von jemandem, der gar nicht am Lenkrad sitzt. Das Vorzeigen des
alten Scheins sorgt künftig nur noch im Bekanntenkreis für
Erheiterung. Erneute Prüfung von theoretischen Kenntnissen und
Fahrqualitäten oder Gesundheitscheck zum Stichtag? Fehlanzeige. Das
kann jedes EU-Mitgliedsland so halten wie es will. Wer soll das
verstehen? Wenn es einen Grund gibt, den Führerschein zu befristen,
dann sind es doch gerade der Gesundheitszustand des Fahrers und seine
Fertigkeiten am Lenkrad. Denn da drohen Veränderungen, die der
Betroffene im schlechtesten Fall ignoriert. Da man Anfänger nicht
fünf Jahre lang im Kreis fahren lassen kann, ehe man sie in den
Verkehr lässt, muss man das Risiko ertragen. Menschen, die 50, 60
Jahre am Steuer sitzen, ohne ihre Tauglichkeit – zum Beispiel – alle
15 Jahre überprüfen zu lassen, darf man aber genauso beunruhigend
finden. In Nachbarländern sind die Politiker weniger zimperlich, in
Deutschland trauen sie sich nicht. Fahrlässig.
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