WAZ: Das Geschlecht als Risiko – Kommentar von Stefan Schulte

Der Europäische Gerichtshof hat ein bahnbrechendes
Urteil zur Gleichbehandlung von Mann und Frau gefällt. Es setzt ein
zentrales Kriterium der Versicherungen außer Kraft – die
statistischen Unterschiede zwischen Mann und Frau. Die Frage ist nur:
Kann Statistik, können nackte Zahlen diskriminieren? Immerhin ist das
Gericht über den Vorwurf eines verbissenen Feminismus erhaben.
Geklagt und Recht bekommen haben zwei belgische Männer. Sie fühlten
sich diskriminiert, weil sie höhere Beiträge zur Lebensversicherung
zahlen mussten. Tatsächlich profitieren vom Gleichstellungsurteil
mehr Männer als Frauen. Doch so oder so – ob Gleichberechtigung
Einfluss auf die Berechnung privater, also freiwilliger
Versicherungen haben sollte, ist zweifelhaft. Wenn Männer mehr Gas
geben als Frauen und deshalb mehr Unfälle bauen, ist es nur allzu
logisch, von ihnen höhere Beiträge zu verlangen. Und wenn Frauen fünf
Jahre länger leben als Männer, muss eine Rentenversicherung mehr von
ihnen einnehmen, damit sie die Rente länger zahlen kann.
Gleichmacherei ist nicht immer gerecht.

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