WAZ: Das Kreuz mit den digitalen Rechten. Kommentar von Sven Frohwein

Digitale Downloads machen mittlerweile mehr als 20
Prozent des gesamten Umsatzes der Musikindustrie in Deutschland aus –
Tendenz stark steigend. Vermutlich könnte es sogar noch viel mehr
sein, wenn die Anbieter sich endlich auf einen gemeinsamen Standard
einigten. Wer schon einmal versucht hat, einen bei Amazon gekauften
Song auf sein Handy von Apple zu laden, weiß davon ein Liedchen zu
singen. Um ihre eigenen Pfründe zu sichern, haben die Unternehmen
ganz eigene technische Hürden entwickelt, die einen einfachen
Austausch von Musik zwischen verschiedenen Software-Systemen
erschweren. Eine solche Hürde ist das sogenannte Digital Rights
Management, technische Maßnahmen zur digitalen Rechteverwaltung.
Damit können die Firmen festlegen, was die Kunden mit den Songs
veranstalten dürfen – wie oft die Lieder kopiert, auf welchen Geräten
sie überhaupt abgespielt werden dürfen. Das führt natürlich dazu,
dass Songs, die bei Apple gekauft wurden und eine solche
Rechteschranke mitschleppen, auch nur auf Apple-Geräten abgespielt
werden können. So bindet man Kunden langfristig an sich. Wenn die
schon nicht freiwillig bleiben, werden sie halt auf diese Weise dazu
gezwungen. Schade.

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