Ein Streit ums Rauchen vor dem Bundesgerichtshof –
Zeiten sind das. Seit zwei Jahren muss ein alter Mann aus Düsseldorf
um seine Wohnung bangen. Und hätte er nicht mithilfe einiger Gönner
bis zur letzten Instanz durchgehalten, säße er längst auf der Straße.
Nun darf er hoffen, dass seine Vermieterin doch noch einlenkt. Sollte
sie lieber tun, denn sie hat schlechte Karten.
Abgesehen davon, dass der BGH zu Recht die mangelhaft
unterfütterten Urteile der Vorinstanzen gerügt hat, die sich mit
einer läppischen Zeugenaussage zufrieden gaben, haben die Richter
Rauchern gestern grundsätzlich den Rücken gestärkt: Natürlich darf
man in seiner Wohnung kräftig qualmen, und so leicht läuft das nicht
für den Vermieter mit einem Rauswurf. Ein Urteil, das man übrigens
auch als Nichtraucher begrüßen darf. Denn so verhärtet die Fronten
zur Raucherfraktion zuweilen auch sein mögen: An Willkür kann niemand
Interesse haben.
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