Urteile gibt–s. Ein Mann, der sich als Frau 
empfindet, klagt sein Recht ein, mit einer Frau eine „Homo-Ehe“ 
einzugehen. Er wehrt sich dagegen, dass er erst seine Geschlechts- 
teile umwandeln lassen muss, bevor seine Transsexualität anerkannt 
wird. Den Fall muss man sich durch den Kopf gehen lassen. Kein 
Regisseur wäre darauf gekommen, die Realität ist spannender als die 
Fiktion. Eine Operation sei unzumutbar, befand Karlsruhe und erklärte
das Transsexuellengesetz für verfassungswidrig. Es geht um das Recht 
auf körperliche Unversehrtheit und auf sexuelle Selbstbestimmung. Es 
ist ein liberales Urteil, und so seltsam es klingen mag: In Berlin 
haben sie darauf gewartet. Denn das Transsexuellengesetz ist selbst 
der Härtefall, und das wussten sie in allen Parteien. Das Urteil ist 
ein bestellter Sachzwang. Wer seine sexuelle Identität ändern möchte,
muss zwei Gutachter überzeugen. Für eine Ehe baut das Gesetz höhere 
Hürden auf: Ein Mann muss Penis und Hoden, eine Frau Gebärmutter und 
Eierstöcke entfernen lassen. Das ist riskant und unzumutbar. Für 
diese Menschen muss es einen milderen Weg geben, die sexuelle 
Identität zu beweisen.
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