WAZ: Der tiefe Fall des Managers. Kommentar von Stefan Wette

Rechtskräftig ist das Urteil des Landgerichts Essen
noch nicht. Aber die Entscheidung macht klar, dass der einst so hoch
gehandelte Manager Thomas Middelhoff tief gefallen ist und nicht
makellos aus seiner Tätigkeit für den Essener Karstadt-Konzern
herauskommen wird.

In einer Zeit, als der einstige Kaufhaus-Riese und seine vielen
Tausend Mitarbeiter um die Existenz rangen, griff er in die Kasse
seines Arbeitgebers. Selbstherrlich, ohne Unrechtsbewusstsein. Dass
die Kammer dies als strafbare Untreue bewertet, zeigt, dass vor dem
Gesetz tatsächlich alle gleich sind.

Von dem blendenden Kommunikator aus Bielefeld, der früher durch
die Talkshows tingelte und sich auch im Essener Prozess so
selbstzufrieden gab, ist zum Schluss doch nur der Blender übrig
geblieben.

Middelhoff und andere Manager hätten früh verinnerlichen sollen,
was der Bundesgerichtshof im Mannesmann-Prozess anschaulich und
eindeutig formuliert hatte: Angestellte Vorstände sind nicht die
Gutsherren, sondern lediglich die Gutsverwalter. Daran sollten sie
ihr Verhalten ausrichten.

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