Die Kommissare in Brüssel fallen federweich. Sobald
sie nämlich die Schlüssel für ihre Büros im Berlaymont-Gebäude, dem
Amtssitz der Top-Beamten, abgegeben haben, steht ihnen für die Dauer
von drei Jahren ein großzügiges Übergangsgeld zu. Das soll sie von
der Notwendigkeit entbinden, unmittelbar nach ihrem Abgang eine neue
Beschäftigung zu finden. Allerdings kommen ausscheidende
Top-Funktionäre in der Regel problemlos unter: häufig in Jobs, in
denen ihnen ihre Kenntnisse und Kontakte aus der Brüsseler Zeit zu
Gute kommen. Das ist der Skandal. Dass ein Übergangsgeld für eine
Frist von drei Jahren gezahlt wird, ist nur zu vertreten, solange die
Nutznießer keine neue Einnahmequelle haben. Wer wieselflink auf die
andere Seite huscht und dort prächtig kassiert, muss nicht weiter vom
EU-Steuerzahler alimentiert werden. Noch wichtiger als eine saubere
Regelung der nachdienstlichen Bezüge ist das Abstandsgebot – zwischen
dem Job bei der EU und der neuen Stelle muss eine angemessene Zeit
liegen. Dieses Gebot existiert nur auf dem Papier. In der Praxis
haben die Ex-Kommissare im Handumdrehen einen neuen Job, in dem sie
ihre alten Kontakte versilbern. Dieser Missbrauch von Wissen und
Beziehungen muss ein Ende haben.
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