Ferngesteuerte Drohnen sind keine technischen
Fabelwesen. Sie sind im Einsatz bewährt. Die Bundespolizei nutzte sie
zur Überwachung der Odergrenze oder der Castor-Transporte. In einigen
Bundesländern kreisen sie über Stadien, um per Kamera Hooligans zu
überführen. Die Bundeswehr klärt mit ihnen die Lage in Afghanistan
auf. Was Berlin jetzt vorhat, sprengt aber diese Grenzen: Drohnen
sollen nicht mehr nur dem Staat dienen, sondern der privaten
Wirtschaft. Doch wenn jede Spedition ihr unbemanntes
Transportflugzeug vom Hof aus steuert und jede Detektei Stahlvögel
einsetzt, um Seitensprünge nachzuweisen, dann stellt sich neben der
Datenschutzfrage vor allem die nach der Sicherheit. Der Iran hat
gerade eine US-Spionagedrohne per Mausklick in seine Gewalt gebracht.
Das ist jederzeit und auch bei uns jedem möglich, der die
einschlägige Technologie beherrscht. Wer garantiert, dass eine
gezielt zum Absturz gebrachte Privatdrohne nicht als Mordwaffe dient?
Wer stellt sicher, dass ein außer Kontrolle geratenes „UAS“ nicht in
den nächsten startenden Jet steuert? Bundesverkehrsminister Peter
Ramsauer (CSU) räumt im Gesetzentwurf selbst Sicherheitslücken ein.
Gesetzestechnische Schnellschüsse sind also nicht angebracht.
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