WAZ: Ein Appell an die Anständigen – Kommentar von Thomas Wels

Die Vergütung der Insolvenzverwalter – nicht das
erste Mal fragt sich das erstaunte Publikum, wie es denn sein kann,
dass ein Verwalter nach einem guten Jahr Arbeit Millionenbeträge vom
Gericht zugesprochen bekommt. Klar, die Insolvenzverordnung sieht das
so vor. Aber nicht alles, was Recht ist, ist auch legitim. Den besten
Beleg dafür liefert der Rechtsanwalt Klaus Hubert Görg. Ihm und
seiner Mannschaft ist der Erhalt von Karstadt als Ganzes zu
verdanken, was gewiss eine große Leistung ist. Die Mitarbeiter, die
ihre Arbeitsplätze behalten, werden ihm die immer noch astronomische
Summe von 27 Millionen Euro wohl nicht neiden. Görg hätte aber auch
50 Millionen mit dem Rollgriff aus dem Verfahren holen können. Was er
nicht tat – und was mithin als Aufruf an den Gesetzgeber oder die
Kollegen Verwalter verstanden werden kann, dem Wahnsinn ein Ende zu
machen. Immer noch sind unter Insolvenzverwaltern zu viele
Plattmacher und Sanierungsexperten in eigener Sache zu finden. Mehr
Transparenz bei der Auswahl der Verwalter und eine
Vergütungsverordnung, die Anstandskriterien genügt, tun Not.

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