Lieber ein Ende mit Schrecken als Schrecken ohne
Ende, mögen sich viele Teldafax-Kunden gedacht haben, als der
Energie-Discounter im Juni dieses Jahres Insolvenz anmelden musste.
Viele, die Strom und Gas vom Troisdorfer Unternehmen bezogen hatten,
waren in Vorleistung gegangen und hatten sich mittlerweile damit
abgefunden, Hunderte, vielleicht sogar Tausende Euro abzuschreiben.
Für einige kommt es nun aber noch dicker. Weil sie vielleicht
unachtsam bei der Vertragsunterzeichnung waren und das Kleingedruckte
nicht gelesen haben. Sie sollen jetzt noch einmal bezahlen für eine
Leistung, die sie in vielen Fällen nur teilweise erhalten haben.
Schuld daran ist nicht nur das Firmengeflecht, das die Teldafax-Chefs
schufen, sondern auch das deutsche Insolvenzrecht. Es schreibt ganz
klar vor, dass Einzelgesellschaften auch einzeln abgewickelt werden
müssen. Wer jetzt darüber nachdenkt, vor Gericht zu ziehen, dem droht
vermutlich erneut eine Schlappe. Jedenfalls dann, wenn die Abrechnung
des Insolvenzverwalters korrekt war. Ist sie es nicht, besteht ein
Funken Hoffnung. Am Anfang sollte aber immer der Einspruch stehen.
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