Wettbewerb ist ein hohes Gut, das es zu schützen
gilt. Die EU-Kommission und das Bundeskartellamt haben so manche
Verzerrung gegeißelt. Ob sich aber ein Verfahren ausgerechnet gegen
die deutschen Jugendherbergen lohnt, darf bezweifelt werden. Drei
Millionen Euro verteilt auf 513 Standorte machen im Schnitt gerade
einmal einen Zuschuss von jeweils knapp 5900 Euro aus. Man fragt
sich, ob die Brüsseler Kommissare keine größeren Sorgen haben. Nun
ja, die EU tut ihre Pflicht. Die Klage des Berliner Hostel-Betreibers
kann sie nicht ignorieren. Dennoch wirkt das Verfahren so, als wolle
die Behörde mit Kanonen auf Spatzen schießen. Jugendherbergen
finanzieren sich schließlich nicht nur über staatliche Zuschüsse. Wer
hier übernachten will, muss einen Mitgliedsbeitrag zahlen. Und dort
arbeiten neben Festangestellten Ehrenamtler, die keinen Cent
bekommen. Auch wenn manche Herbergen mächtig aufgerüstet haben, sind
sie kaum mit privaten Hostels zu vergleichen. Der Ertrag des Vereins
muss wieder in den Bestand reinvestiert werden. Die EU hat abzuwägen,
ob sie ein Stück deutsches Kulturgut aufs Spiel setzen will.
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