WAZ: Erfolgsorientierte Vergütung – Kommentar von Sabine Brendel

Millionen für die Verwaltung einer Riesen-Pleite –
das sorgt bei oberflächlicher Betrachtung für Empörung. Doch ein
genauerer Blick zeigt: Voreiliges Aburteilen ist fehl am Platz. Denn
die Vergütung von Insolvenzverwaltern ist in Deutschland gesetzlich
geregelt. Das geht auch anders. Beispiel USA: Dort bekommen
Insolvenzverwalter Stundenlöhne. Daher erhalten der
Insolvenzverwalter der Pleitebank Lehman und der von der Opel-Mutter
General Motors je deutlich über (umgerechnet) 200 Millionen Euro –
auch dies sind für Otto und Erna Normalverbraucher unvorstellbare und
unerreichbare Summen. Trotzdem: Karstadts Insolvenzverwalter Görg
erhält für seine Arbeit sehr, sehr viel Geld. Das würde er auch
bekommen, wenn Karstadt wie Arcandors Tochter Quelle – deren
Insolvenz Görg ebenfalls verwaltete – doch nicht verkauft würde und
unterginge. Das ist ein Knackpunkt. Denn die Vergütung des
Insolvenzverwalters sollte eine gesetzlich verankerte
erfolgsabhängige Komponente enthalten. So wird der Anreiz größer, ein
insolventes Unternehmen und damit viele Arbeitsplätze zu retten.

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