WAZ: Erpresste Verträge sind nicht o.k. Kommentar von David Schraven

Der Verzicht auf eine Ausschreibung des Bahnbetriebs
verstößt gegen die gute Sitte des Wettbewerbs. Das hat ein
Düsseldorfer Gericht nun festgestellt, als es über eine Verlängerung
des entsprechenden Vertrages zwischen dem Verkehrsverbund Rhein Ruhr
(VRR) und der Deutschen Bahn entscheiden musste. Das ist gut.

Keiner kann sagen, um wie viel Cent die Zugfahrt von Dortmund nach
Essen ab 2018 billiger werden würde, wenn der Auftrag für den
Personenverkehr öffentlich ausgeschrieben worden wäre. Aber der Blick
nach Bayern zeigt, dass die Menschen damit rechnen dürften, viel
weniger zu zahlen. Dort schrumpften die Zuschüsse für die Bahn dank
einer Ausschreibung auf ein Zehntel der ursprünglichen Summe.

Es scheint, als wurde der VRR das Opfer einer Art Erpressung. Die
Bahn trieb nicht gerichtlich eingeklagte Millionen ein, sondern
verzichtete im Gegenzug für die nun zweifelhafte Vertragsverlängerung
auf den Gerichtsvollzieher.

Es ist nur schön, dass dieses Verhalten bestraft wurde. Und es
bleibt zu hoffen, dass der Bundesgerichtshof sich der Sichtweise der
Düsseldorfer Richter anschließt.

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