Wenn die Bahn künftig die Reisedaten von Kunden
nutzen will, um ihnen, wie es heißt, „noch bessere, auf sie
zugeschnittene“ Werbung zuzuschicken, dann mag das für viele
Betroffene ein Ärgernis bedeuten. Denn beileibe nicht jeder möchte
darüber informiert werden, was für ein tolles Autovermietungsangebot
am Gelsenkirchener Bahnhof auf ihn wartet – oder wo er zwei Hamburger
zum Preis von einem in Bochum bekommt. Allein: Verboten ist diese
Werbung zunächst nicht. Das Problem ist aber, wie trickreich Firmen
das Einverständnis ihrer Kunden zu Vertragsänderungen einholen, etwa
für die Fremdnutzung ihrer Daten. Dann bekommt man Dutzende Seiten
mit neuen Geschäftsbedingungen zugeschickt. Diese sind oft so
verklausuliert formuliert, dass kaum jemand sie versteht. Wer nicht
Widerspruch einlegt, willigt ein. Daher sollten Kunden sich die
wichtigsten Punkte von den Unternehmen verständlich erklären und
schriftlich geben lassen. Laut Bahn wäre dies etwa in den
Reisezentren möglich. Zudem betont die Bahn, dass jeder Kunde der
Zusendung von Werbung widersprechen könne. Genau das sollten
Verbraucher auch immer tun, wenn sie sich von Werbung belästigt
fühlen.
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