WAZ: Falsch gesteuert – Kommentar von Christopher Shepherd

Früher konnten Unternehmen Bestechungsgelder als
„nützliche Aufwendungen“ von der Steuer absetzen. Heute betrachten
manche Firmen die Dienste von Prostituierten als sinnbringende
Ausgabe – und machen diese vor dem Fiskus geltend. Dabei müssen sie
kaum befürchten, dass man ihnen für diese Art der „Kundenpflege“ auf
die Spur kommt. Schließlich steht auf der Rechnung nicht der Posten
„30 Minuten Sex mit Monique“ oder als Aussteller die „Villa Amor“.
Stattdessen werden ein paar Flaschen Schampus draufgeschlagen, die
Prostituierte als „mehrsprachige Hostess“ bezeichnet oder ein neutral
klingendes Unternehmen als Rechnungssteller genannt. Denn in
Deutschland gilt der Grundsatz, dass Betriebsausgaben angemessen sein
müssen, um abgesetzt zu werden. Was man bei Liebesdiensten anzweifeln
darf. Zu dumm ist nur, dass solche Schmuddelgeschichten und
Tricksereien auch mal herauskommen – wie bei der Sex-Party der
Ergo-Tochter Hamburg-Mannheimer. Neben dem Imageschaden wird der
Konzern zumindest die erstatteten Steuern zurückzahlen müssen – und
vielleicht noch eine Strafe wegen Steuerbetrugs erhalten.

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